Anzeigen lassen sich grundsätzlich nicht zuruckziehen, maximal Strafanträge, was auch nicht immer das ganze aus der Welt schafft, bzw. vom Schreibtisch der Behörde.
Um was für ein Delikt geht es, ohne dieser Info ist es schwer dir Möglichkeiten aufzuzeigen.
Du verwechselst da etwas. Das Recht auf freie Meinungsäußerung hast du gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Bürgern, wie du das hier beschreibst. Also rechtliche gibt es da kein Problem, du willst eher auf die moralische Seite raus, was ein anderes Thema ist.
Ein normaler Unfall ist das eben nicht. Ein normaler Unfall hat immer einen Sachschaden zur Folge, das ist auch das häufigste.
Hierbei wurde durch einen Fehler deines Kollegen ein Mensch verletzt. Wie man sich zu verhalten hat, wird in der StVO vorgeschrieben. Bei einem Verstoß dagegen, wie du hier schreibst, ist dein Kollege Unfallverursacher. Durch den Personenschaden kommt nun die fahrlässige Körperverletzung hinzu, was einen Straftatbestand darstellt.
Und ums einfach auszudrücken: Einen Verstoß gegen die StVO (hier vermutlich ungenügender Sicherheitsabstand oder soetwas) impliziert die Merkmale der Fahrlässigkeit, da er vermutlich einen Führerschein hat und somit über die StVO Bescheid wissen muss.
Grundsätzlich könnten solche Situationen unter einen Erlaubnistatbestandsirrtum fallen. Muss man natürlich im Einzelfall prüfen und es ist hier sehr schwierig, aber einfach gesagt erlaubt der Erlaubnistatbestandsirrtum ein Handeln in z.B. Notwehr, obwohl die Situation in Wirklichkeit dies nicht rechtfertigen würde, aber aufgrund der Gesamtumstände im Augenblick etwas anderes angenommen wird.
Deinen Antworten entnehme ich, dass du dich daran aufhängst, als "Beschuldigte" geführt zu werden. Beschuldigt wirst du, wenn gegen dich als Verdächtige ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Das heißt also noch nicht, dass du tatsächlich "schuldig" bist.
Ein Zettel reicht leider nicht aus. Das bedeutet, dass du dich objektiv erstmal nach §142 StGB strafbar gemacht hast. Ebenso erlischt durch die Straftat meist der Versicherungsschutz.
Versuch das am besten mit dem Besitzer zu klären und zahle den Schaden, besser als dazu noch einen Strafbefehl zu erhalten.
Einfach ausgedrückt: Das Zivilrecht regelt den Umgang zwischen Bürgern, das öffentliche Recht den Umgang zwischen Bürger und Staat.
Die Möglichtkeit gibt es sowohl im Bereich der StPO, als auch im Bereich Gefahrenabwehr, also die jeweiligen Polizeigesetze. Hier nennt sich das Einziehung und ist durchaus Gang und Gebe. Soweit möglich, werden diese Dinge auch versteigert.
Du berufst dich auf Grundrechte. Grundrechte hat ein Mensch gegenüber dem Staat, sprich der Staat könnte kein Baby taufen lassen. Die Eltern, genauso wie jeder andere Bürger, muss sich nicht an Grundrechte halten, da sie für ihn im Umgang mit anderen Bürgern nicht verpflichtend sind.
Und du bist dir sicher, dass du dir das nicht nur schön redest? Man geht nach der Rechtssprechung davon aus,, dass ab einem Schaden von ca. 50 Euro ein Verkehrsunfall vorliegt. Wenn man sich das bei einem Zaun vorstellt, ist das Recht schnell gegeben, da man vermutlich das ganze Element austauschen muss.
Somit ist es durchaus möglich, dass du "ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" begangen hast. Ob der Mann im Hausflur darüber entscheiden kann oder nicht weiß ich nicht, würde ich mich aber nicht drauf verlassen.
Bist du dir sicher, dass nur du eine Rechnung bekommen hast?
Um was für einen Vertrag handelt es sich?
Prinzipiell könnte eine Nötigung vorliegen. Aber mehr Infos wären zum Vertrag wichtig.
Ist leider viel zu wenig Information, um dir die Frage sinnvoll beantworten zu können. Was genau wurde geschrieben? Wer ist gemeint? Warum ist diese Person so eindeutig gemeint?
Zudem ist beispielsweise eine Beleidigung ein Antragsdelikt, welchen nur der Geschädigte stellen kann, nicht du.
Ich kenne den Fall nicht gut genug und der Link gibt nur wenige Informationen. Aber grundsätzlich steht bei solchen Unfällen mal die Straftat "fahrlässige Tötung" gemäß §222 StGB im Raum. Somit wird in diese Richtung vermutlich ermittelt.
Den Fall anhand der Schilderungen des Beschuldigten zu erklären ist nicht möglich. Prinzipiell lässt sich aber sagen: Wurde der Journalist aufgefordert, das Privatgrundstück zu verlassen (auch möglich bei einem Gebäude einer Behörde/Gericht oder einer Asylunterkunft) und er kommt der Aufforderung nicht nach, ist der Hausfreidensbruch erfüllt. Nur weil er Journalist ist, hat er nicht das Recht zu jeder Zeit auf jedes Gelände zu kommen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ - Vielleicht ganz gut um zu sehen, was man alles nicht darf. Das geht am ehesten in Richtung "Regeln".
Nennt sich "Sistierung". Prinzipiell ein mögliches Mittel zur Identitätsfeststellung.
Lässt sich mit dem Bild nicht sagen. Mehr Infos wären nötig, wurde jemand behindert? Verkehrszeichen? Aber ich tendiere eher zu nein, da hier die Verhältnismäßigkeit eines der ausschlaggebenden Argumente ist.
Gegenüber privaten Leuten und Firmen (einschließlich Gamebetreiber, etc) hast du mal gar keine Grundrechte, da diese sich an staatliches Handeln richten.
Zudem ist hier der Tatbestand der Beleidigung durchaus erfüllt. (§185 StGB). Da braucht es kein Urteil, sondern es steht bestimmt irgendwo in den AGBs des Spiels, dass das Verboten ist und die daraus resultierenden Bestrafungen. Die AGBs durchzulesen und dir die Arbeit abnehmen, werde ich sicher nicht.
Alle Antworten mögen richtig sein, jedoch einzeln falsch. Es ist von der jeweiligen Dienststelle abhängig und wie es dort geregelt ist. Mal entscheidet die Leitstelle, mal der Fahrer. Mal muss durchgegeben werden, dass man mit Sonder und Wegerechten fährt, mal nicht. Lässt sich also so pauschal nicht sagen.