Gar nicht unwahrscheinlich bei der geschilderten Situation. Andererseits hört man das oft eindeutig zuordenbar… meistens passieren Einbrüche tagsüber aber das gilt eher für Wohnsiedlungen

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Ich würde genau das mit deinem Betreuer besprechen. Ihr müsst die Landesjustizkasse schriftlich kontaktieren und darin eine Stundung beantragen, am besten mit Nachweis über Sozialleistungen (Bürgergeld etc.) & Schwerbehinderung.

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Ist quatsch, Fehlentscheidungen gab es schon immer

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Unbedingt treffen, Online Bekanntschaften funktionieren im Normalfall nicht, außer er ist dein Seelenverwandter und ihr habt 1:1 dieselben interessen

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Die StVO besagt, dass du reinfahren kannst, sobald innen frei ist. (also das niemand deinetwegen bremsen muss) Wenn der links von dir reinfährt, musst du warten, nicht weil er Vorfahrt hat, sondern weil wie im 1. Satz beschrieben. Auf den rechts von dir musst du im Kreisverkehr ausnahmsweise keine Rücksicht nehmen.

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Wenn es einen guten Grund zur trennung gab, lass es sein. Wegen einer Freundin von ihm sehe ich jetzt nicht als Grund, außer die hatten was am Laufen

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Du kannst vor dem Verwaltungsgericht gegen das Ordnungsgeld klagen, musst aber beweisen, dass du dich entschuldigt hast. (Anfechtungsklage gemäß § 42 I Alt. 1 VwGO)

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Überlege dir erstmal ob/warum du diese Versicherung brauchst. Meistens musst du trotzdem noch Geld drauflegen, wenn überhaupt etwas mit deinem Handy passiert, was es unbenutzbar macht.

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Wenn es um wichtige Dateien geht, Ersatzdisplay einbauen, ansonsten ein neues, da Fotos und Whatsapps bei den meisten eh auf Google Drive landen

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Ja, Vorausgesetzt beide Geräte laufen mit derselben Apple ID

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