Zwischenhändler als Kleingewerbe als nebentätigkeit?

2 Antworten

Natürlich darfst Du das offiziell machen.

Gewerbe anmelden und schon kannst Du loslegen. Allerdings solltest Du Dich über die Zollformalitäten und Einfuhrumsatzsteuer informieren. Kann sonst teuer werden.