zurücksetzung im halbjahr, was wenn ich nicht versetzt werde?

1 Antwort

Für Bayern gilt:

Da du die 9. Klasse schon mal bestanden hast, wirst du auf Grund dieses Zeugnisses auch wieder in die 10. vorrücken können. Darauf solltest du aber nicht spekulieren. Wenn du dann nämlich die 10. nicht schaffst und deine Noten so schlecht sind, dass du zur Prüfung zum mittleren Schulabschluß nicht zugelassen wirst, könntest du dann nur noch den externen Hauptschulabschluß versuchen. Wenn du diesen dann nicht schaffen solltest, hast du nach 11 Jahren Schulzeit noch nicht mal einen qulifizierten Hauptschulabschluß.

Den Hauptschulabschluß kannst du als externer Bewerber an der für dich zuständigen Hauptschule machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.
anonymiiidjsjjf 
Fragesteller
 07.02.2022, 20:49

Weißt du vielleicht auch was über NRW?

Bin ja nicht sitzen geblieben, sondern hab sozusagen freiwillig wiederholt, aber ich weiß nicht ob das dann auch gilt. Man darf ja die 9. und 10. freiwillig wiederholen.

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