zurücksetzung im halbjahr, was wenn ich nicht versetzt werde?
Bin ja jetzt im Halbjahr von 10. in die 9. zurück gegangen (wiederholung) , hab mich mittlerweile auch damit abgefunden.
Mich würde nur interessieren, was wenn ich die 9. aus irgendeinem Grund diesmal nicht schaffe, also nicht versetzt werde?
Ich hab ja dann trotzdem schon ein Hauptschulabschluss, komme ich dann trotzdem nochmal in die 10. oder muss ich dann die 9. wiederholen?
1 Antwort
Für Bayern gilt:
Da du die 9. Klasse schon mal bestanden hast, wirst du auf Grund dieses Zeugnisses auch wieder in die 10. vorrücken können. Darauf solltest du aber nicht spekulieren. Wenn du dann nämlich die 10. nicht schaffst und deine Noten so schlecht sind, dass du zur Prüfung zum mittleren Schulabschluß nicht zugelassen wirst, könntest du dann nur noch den externen Hauptschulabschluß versuchen. Wenn du diesen dann nicht schaffen solltest, hast du nach 11 Jahren Schulzeit noch nicht mal einen qulifizierten Hauptschulabschluß.
Den Hauptschulabschluß kannst du als externer Bewerber an der für dich zuständigen Hauptschule machen.
Die Regeln in NRW sind mir leider unbekannt und ich bin seit über 10 Jahren im Ruhestand.
Weißt du vielleicht auch was über NRW?
Bin ja nicht sitzen geblieben, sondern hab sozusagen freiwillig wiederholt, aber ich weiß nicht ob das dann auch gilt. Man darf ja die 9. und 10. freiwillig wiederholen.