Zahlungsverpflichtung nach dem Tod
Hallo. Ich bin gerade im Rechtsstreit mit einer Innova2 Zweite Beteiligungs GmbH in München. Meine verstorbene Mutter hat sich unter anderem bei dieser Gesellschaft Einlagen mit monatlichen Raten aufschwatzen lassen. Nach 7 Jahren sollte dann die Auszahlung erfolgen. Nach dem Tod bin ich direkt in den Schriftverkehr mit diesen Leuten getreten und ordnete die Einstellung der Zahlungen an, sowie eine Auszahlung nach den 7 Jahren mit der bisher eingezahlten Summe. Nach etlichen Briefen dieser Gesellschafter in denen Sie mir erzählten ich muss nun die Raten übernehmen, beinhaltete der letzte Brief eine Drohung "Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass wir ausstehende Einlagen ggf. auch gerichtlich geltend machen müssen". Unter anderem habe ich ihnen eine Bevollmächtigung meinerseits für diese Anlage/Fond zugesendet aber keine Übertragung der weiterführenden Einzahlungen. Ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet wie ich weiter vorgehen soll. Da ich noch Student bin, ist meine erste Anlaufstelle dieses Forum und noch nicht der teure Anwalt. Danke.
2 Antworten
Hm, ich weiss nur, dass z.B. Sachen wie "Rentensparen" (also monatlich geht ein bestimmter Betrag erstmal auf einen Sparvertrag, wird dann ausgezahlt. Gibt´s auch umgekehrt- Einzahlung best. Betrag und dann monatliche Auszahlung) bei diversen Banken wohl den Passus enthält, dass vorzeitige Auflösung im Todesfall. D.h. bei Meldung des Nachlasses kommen die dann auch auf einen zu und zahlen aus.. Ist natürlich die Frage, was "Deine" tolle Gesellschaft so schreibt- guck Dir die Unterlagen mal genau an! Ich drück Daumen, dass hier vielleicht einer genaueres weiss! Der Tonfall, den die da anschlagen finde ich jedenfalls schon mal sehr unseriös.. wirkt eher wie "Druck machen, vielleicht fällt mal wieder wer drauf rein" (die Frage ist ja auch, ob, wenn das so ein dubioser Knebelvertrag sein sollte, das rechtlich auch haltbar ist).
Die Frage ist, ob du Rechtsnachfolger bist. wenn nicht, dann endete der Vertrag mit dem Tod deiner Mutter. Solltest du dir ganz sicher sein, NICHT Rechtsnachfolger zu sein, dann drohe einfach mit einer Anzeige zurück, da sich dich ganz offensichtlich betrügen wollen. Genaugenommen würde dann die Drohung der Gesellschaft den Tatbestand der räuberischen Erpressung erfüllen.
Ich habe ihnen geschrieben das ich den Gesellschaftsanteil von meiner Mutter übernehme, mit der Absicht das Geld/Erbe zu bekommen. Bin ich somit Rechtsnachfolger ? Danke schonmal im Vorraus..