Zahlt zeitarbeitsfirma den Weg zur Niederlassung?

1 Antwort

Du kannst Reisekosten geltend machen, wenn die Niederlassung nicht deine gewöhnliche Arbeitsstätte ist. Davon gehe ich aus, wenn du an ein anderes Unternehmen entsendet wurdest.

Wenn du mit Bus und Bahn gefahren bist und dafür ein Ticket kaufen musstest, kannst du fie Fahrkarte einreichen und bekommst den Fahrpreis erstattet. Ansonsten bekommst du 30 ct je vollem für den Hinweg und für den Rückweg. Musst die km also abrunden. Das heißt dann Kilometerpauschale.