Zählt ein nicht gebildeter bzw. nicht vorhandener Riechsinn als eine physikalische Behinderung?

4 Antworten

Wenn, dann zu einer physischen Behinderung. Physisch = körperlich, physikalisch = den Gesetzen der Physik folgend:)

Aber ich denke ja, zu einer Leichten. Es heisst Anosmie und ist pauschal auf 15% Behinderungsgrad festgesetzt.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich gehe davon aus. Denn jeder Sinn des Menschen hat seinen "Sinn" - sprich: Es gibt einen Grund, warum er existiert. Ist dieser Sinn nicht vorhanden, dann handelt es sich um eine Behinderung.

Stell Dir mal vor: Ein handwerker, welcher keinen Geruchssinn besitzt, bohrt gerade in einem Haus einen Mauerdruchbruch, welcher von einem Keller-Raum in den anderen führt. Beim Bohren bemerkt er durch Unachtsamkeit nicht, dass sich auf der anderen Seite eine Leitung der hauseigenen Gasversorgung befindet. Er bohrt diese Leitung unbemerkt an - und kann das ausströmende Erdgas leider nicht riechen.

Was dabei herauskommen kann, sieht man hier:

Fünf Tote in Lehrberg: Bewährungsstrafe nach tödlicher Gasexplosion - WELT

In diesem Fall war der Handwerker leider zu doof, um mit seinem Werkzeug umzugehen. Aber es hätte eben auch anders sein können.

Daher ist ein Fehlen der 5 Sinne eine Behinderung!

Sicher ist das eine Behinderung. Aber rechne nicht damit das du dafür einen Behindertenausweis bekommen würdest.

Und selbst wenn bringt der dir nicht viel weil du keine Gehbehinderung hast!

Nein, wenn dann zu einer physischen Behinderung