Woran kann man erkennen, ob ein Feuerlöscher betriebsbereit und zugelassen ist?

3 Antworten

Betriebsbereit:
Ist er jünger als 2 Jahre, dann trägt er eine sog. "Werksendkontrolle", daran sieht man auch das Baujahr, und für 2 Jahre ist der Hersteller ab Baujahr in der Haftung.
Ein Neugerät trägt also oft KEINEN Instandhaltungsnachweis, muss es auch bis zur ersten Instandhaltung NICHT.
Sehr wohl kleben Sachkundige aber auch bei Neugeräten einen Instandhaltungsnachweis auf, zur besseren Orientierung für den Kunden und als Werbemaßnahme. Ist auch OK so.

Oder: Er ist älter als 2 Jahre, wurde instandgehalten und trägt den dementsprechenden Instandhaltungsnachweis, und dieser ist nicht älter als 2 Jahre.
(Bei Kraftomnibussen max. 1 Jahr)

Zudem sollte in beiden möglichen Fällen die Plombierung und natürlich der Löscher insgesamt unversehrt sein.
Ist das nicht der Fall, muss der Löscher instand gehalten werden.

Zugelassen:
Der Löscher trägt die Kennung einer Zulassungsstelle,
z.B. SP 05-12 DIN EN3.
Das besagt, daß er in der Zulassungsstelle Freiberg (SP) als 5. Zulassung (laufende Nummer) im Jahre 2012 nach DIN EN3 zugelassen wurde.



An dem Aufkleber des Sachkundigen. Da ist vermerkt, wann dieser wieder überprüft werden muss.

Ausserdem ist am Auslösegriff eine Plombe angebracht. Diese muss unversehrt sein.

An der Prüfplakette. Darauf ist vermerkt, wann der nächste Prüftermin ist.