Wohngeld - wird Gehalt im Voraus angerechnet?
Hallo,
ich bin alleinerziehend mit 4 Kindern und bekomme Wohngeld in Höhe von 600€. Ich habe zum 1.2.2021 einen 450€-Job angenommen. Mein Wohngeld reduziert sich dadurch, laut Bescheid, auf 482€.
Nun habe ich das Gehalt für Februar ja noch nicht bekommen, das erhalte ich Anfang März (zum 5. lt AV). Der Text in meinem Bescheid lässt sich weder von einem befreundeten Steuerberater, noch von einer Buchhalterin eindeutig entschlüsseln, weil sich der Text auf dem Bescheid nicht mit dem deckt, was man mit telefonisch mitgeteilt hat. Es stellt sich mir nämlich die Frage, ob ich im März nun 118€ zurückzahlen muss, zusätzlich zu den bereits abgezogenen 118€ (also 482€-118€). Die Sachbearbeiterin erklärte mir vor der Erstellung des Bescheids, dass ich das Gehalt jeweils für den jeweiligen Monat zurückzahlen, sprich März-Gehalt wird mit dem März Wohngeld verrechnet. Würde für mich andersherum aber auch bedeuten, dass ich nicht das Gehalt im Voraus abgezogen bekommen sollte. Und das März Gehalt kommt ja erst im April.
Meine Sachbearbeiterin ist leider meist schlecht zu erreichen und natürlich sowieso frühestens am Montag. Vielleicht kann ja hier vorher jemand Licht ins Dunkeln bringen.
1 Antwort
Was lässt sich daraus nicht entschlüsseln? Du hast für Februar zuviel bekommen und musst das zurückzahlen. Ab März wird dir weniger ausgezahlt. Solange du die Rückzahlung für Februar nicht geleistet hast, gibt es im März kein Geld.
Und das sollen weder Steuerberater noch Buchhalter verstanden haben?
Ich finde es halt blöd, wenn man meint, hier rumlügen zu müssen... Ein einfaches "tut mir leid, ich versteh's nicht" hätte ja vollkommen gereicht!
Das ist ja an Dreistigkeit kaum zu überbieten, mir zu unterstellen ich würde lügen!! Soll ich dir die Kontakt-Daten meiner Nachbarn geben? Wenn ich die geschwärzte Adresse aus dem Bescheid privat übermittel und du diese bei Google eingibst, wirst du sehen, dass sich dort im Gebäude nebenan eine Steuerberater-Kanzlei befindet!
Sie haben es so verstanden, wie du. Es deckt sich aber nicht damit, was mir mitgeteilt wurde! Deshalb waren sie überfragt!
Aber vielen Dank, ich habe anderweitig eine höfliche Antwort mit fachlicher Erklärung erhalten. Ohne Vorwürfe und unterschwellige Beleidigungen.
Die Sachbearbeiterin und ich reden anscheinend aneinander vorbei. War nicht das erste Mal. Beim Wohngeld gibt es kein Zuflussprinzip.
Macht nichts wenn man freundlich bleibt.