Eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) wurde nach Mustervertrag mit zwei Gesellschaftern und mit einem Stammkapital von insgesamt 600 EUR gegründet. Einer der beiden Gesellschafter ist dann auch der Geschäftsführer.
Jetzt wird die UG liquidiert/aufgelöst: Der Geschäftsführer wird auch Liquidator. Bei der Notarkostenrechnung taucht plötzlich ein Geschäftswert von 60.000 EUR auf. Tippfehler oder rechtens? Hier die Rechnung:
KV 24100 Fertigung eines Entwurfes §§ 119, 97, 92 Abs. 2, 108, 105 Geschäftswert: 60.000 €
= 384,00 EUR
KV 24102 Fertigung eines Entwurfes §§ 119, 92 Abs. 2, 105, 106 Geschäftswert 60.000 €
= 96,00 EUR
KV 22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 36 Abs. 1 Geschäftswert 60.000 €
= 57,60 €
Sonstige (Umsatzsteuer, Dokumentenpauschalen, Post, Abrufkosten etc.)
= 137,19 EUR
= 674,79 EUR