Ich bin letztens auf einem Kurztrip am Wochenende gewesen. Ich bin von München ins Gasteinertal gefahren. Mit dem Auto. Ich habe mir die elektronischen Vignette, wegen der Mautpflicht in Österreich gekauft. Als ich zurückgekommen bin, wurde mir vorgeworfen, ich hätte die Autobahn nicht bezahlt (die Asfinag hatte mir ein Schreiben geschickt). Ich hatte doch die elektronischen Vignette. Was geschieht nun? Muss ich bezahlen, obwohl ich die elektronische Vignette hatte? Darf die Asfinag eigentlich mein Auto behalten, bis ich die Maut bezahlt habe? Sie sagt, dass meine Vignette erst nach 18 Tagen gültig sei. Stimmt das? Was, wenn ich nicht bezahle, sondern Einspruch einlege? Und woher sollte ich wissen, dass die elektronische Vignette erst nach 18 Tagen gilt? Ich hatte mich spontan dafür entschieden. Was geschieht nun? Die ASFINAG will mir ein Fahrverbot geben. Darf sie das?