Wie hoch dürfen Inkassogebühren sein?
Hallo, liebe Community,
ich habe heute wegen eines nicht bezahlten Versicherungsbeitags über 30,31 EURO (inkl. 3,00 Euro Mahngebühr, weil der Versicherer schon 1x gemahnt hatte) eine Forderung eines Inkasso-Unternehmens ("Sirius-Inkasso" aus Ratingen) erhalten. Die fordern jetzt gleich mehr, als das Dreifache der Hauptforderung, nämlich 92,95 Euro!!! Erklärt und aufgelistet wird 1,0 Geschäftsgebühr (45,00 Euro), Post- und Telekommunikationspauschale (9,00 Euro - obwohl die mir nur diesen 1 Brief geschickt haben...), sowie Mehrwertsteuer (8,64 Euro).
Ich finde, das ist unglaublich viel und frage mich, wie hoch die Inkassogebühren eigentlich sein dürfen? Ich habe versucht, das zu recherchieren und denke, dass die nur 0,5 Geschäftsgebühr und auch wesentlich weniger für Telekommunikationspauschale berechnen dürften, aber ich blicke da nicht wirklich durch und bin mir nicht sicher.
Bitte: Vielleicht könnt Ihr mir helfen und mich aufklären, ob so eine hohe Forderung überhaupt berechtigt ist und ich die bezahlen muss?
Ich danke schon jetzt ganz lieb für Eure Hilfe!
1 Antwort
Die Post- und Telekommunikationspauschale darf in Höhe von bis zu 20 % (max. 20 €) der Geschäftsgebühr verlangt werden. Hier kann der Gläubiger auswählen, ob er die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale verlangt - meist wählt er die für ihn lukrativere Pauschale.
Die Mehrwertsteuer muss natürlich auch gezahlt werden.
Ob hier nur eine 0,5 Geschäftsgebühr angemessen gewesen wäre, kann ich nicht einschätzen. Dann würden sich die Gebühren jeweils halbieren (22,50 € Geschäftsgebühr, 4,50 € Postpauschale, 4,32 € MwSt.). Wenn das Inkassobüro für eine große Versicherung tätig wird, liegt aber der Verdacht nahe, dass es sich hier um ein Massengeschäft handelt und die Forderungsschreiben ohne eine Einzelfallprüfung ergehen. In diesem Fall ist nur eine 0,5 Gebühr angemessen.
Es ist aber auch durchaus denkbar, dass du gar keine Inkassokosten zahlen musst. Der Gläubiger muss den Schaden, der ihm durch das Eintreiben der Forderung entsteht, möglichst gering halten. Die Inkassokosten sind nämlich ein Schaden, der dem Gläubiger entsteht, den du wiederum erstatten musst. Bei Unternehmen mit einer eigenen Mahnabteilung kann das Unternehmen die Mahnung (denn das Inkassoschreiben ist nichts anderes als eine Mahnung), auch selbst übernehmen. Das Inkassobüro zu beauftragen, könnte also auch vermeidbar gewesen sein. Mit der Folge, dass du die Kosten gar nicht erstatten musst.
Die Hauptforderung musst du natürlich bezahlen (also die Versicherungsprämie). Ob und wie viel du hinsichtlich der Inkassokosten zahlst, musst du selbst entscheiden. Ob ein Gericht eine 0,1, 0,5 oder gar keine Geschäftsgebühr als erstattungsfähigen Schaden anerkennt, kann man schwer sagen.
Viel Erfolg!
Vielen Dank für deine tolle Information! Ich wusste gar nicht, dass ich u.U. gar keine Inkassogebühr zahlen muss! Werde mich jetzt mal an das Inkasso-Unternehmen wenden...
Also nochmals vielen Dank - du hast mir sehr geholfen!!!