Wie breit müssen Flucht.- und Rettungswege sein?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fucht - und Rettungswege müssen in ihrer vollen Breite frei sein und bleiben. Bei überbreiten Fluren kann eine Ausnahme bestehen, wenn sichergestellt ist, daß keine abgestellten Gegenstände, wie: Kleinmöbel, unverschlossene Schränke, die Sitzgelegenheiten keine Polstermöbel und keine sonstigen Austattungsstücke (wie: Vorhänge, Teppichböden, Kunstblumen, Holzverbretterungen etc.) vorhanden sind die die Mindestbreite einschränken und die Brandlast fördern können. Zusätzlich zur Mindestbreite - mind, 1,25 cm - muß beachtet werden, daß die Durchgangsbreite für alle darauf angewiesenen Personen gewährt ist. Um eine stabile Bogenbildung zu vermeiden, bedarf es für größere Persoengruppen mindestens 3 Schulterbreiten mitteleuropäischer Personen (3 x 60 cm). Gegen diese Minimalst-Erforderisse wird ständig aus Unwissenheit, Bequemlichkeit, Unvernunft oder durch Hinweise auf Kosten etc. verstoßen. Erst wenn ein Brand Opfer erfordert, ist das "Geschrei", wie hat so etwas passieren können, groß. Einzelheiten: Siehe Fachliteratur: z. B. Handbuch der Feuerbeschau; Verlag Kohlhammer

bigbambum  23.09.2010, 09:53

es geht doch hier alleine nur um den LAUBENZUGANG . Da dieser aber nicht als rettungs und fluchtweg vorgesehen ist. mietshäuser haben grundsätzlich die fluchtwege 1 über die treppe und fluchtweg 2 über die fenster. weitere fluchtwege sind nicht erforderlich so bauamt , da schon 2 fluchtwege vorhanden sind !. als nichtzwingend notwendige alternative kann der laubenzugang auch als fluchtweg genutzt werden der dann nur zugänglich gemacht werden muss. die abmessung können zwischen 1,25m bis 0,8m betragen, dh.je nach deem wie man zugänglichkeit definiert. aber so wie es sich darstellt will der vermieter nur etwas ordnung im laubeneingangsbereich haben......nach meiner meinung bissi an den haaren bei gezogen vom vermieter...... gruss bbb

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Die Breite der Rettungswege ergibt sich aus der Bauornung des jeweiligen Bundeslandes. In BrdBg. muß der Rettungsweg so breit sein das er "für den größten zu erwarteten Verkehr", mind. jedoch 1m sein muß. Das der Vermieter die Rettungawege frei räumen lässt finde ich sehr löblich. Denn im Zuge von Rettungswegen dürfen hier auch keine brennbaren Materialien sein. Rettungswege sind nun mal dazu da. Und auch Angriffswege für die Feuerwehr. Gruß

Ich würde beim zuständigen Bauamt/Ordnungsamt anrufen. Die geben mit Sicherheit die genaueste Antwort.

sers.....http://www.arbeitsstaettenverordnung.com/arbeitsstaettenverordnung/§-4-arbstaettv-besondere-anforderungen-an-das-betreiben-von-arbeitsstaetten/

Teshup 
Fragesteller
 22.09.2010, 15:17

Danke für die Antwort, leider hilft mir das nicht, weil es nur für Arbeitsstätten gedacht ist. Tut mir Leid, ich hätte dazu schreiben sollen das es sich um ein Wohnhaus handelt. Da wohne ich zur Miete. Nach dem ich nun 10 Jahre hier wohne soll nun der Laubengang leer geräumt werden. Bis her standen da einige Pflanzen und Dekofiguren. Ich suche ein offizielles Schriftstück das aufzeigt wie genau ein Fluchtweg auszusehen hat. Weil es ist eigentlich noch sehr viel Platz um durch zulaufen, also auch eine Mutter mit Kinderwagen hätte da keine Probleme. Ich möchte wissen ob es einfach eine neue Schikane der Vermieter, bzw. der neuen Hausverwaltung ist.

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bigbambum  23.09.2010, 08:13
@Teshup

achso,,,,, wie wäre es dann mal ,wenn du beim mieterschutzubund in deiner Regio anrufst und nachfragst ob es dafür überhaupt einen gesetzestext gibt? oder beim bauamt wie der user MalPa schon beantwortet hat nachfragst?

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bigbambum  23.09.2010, 08:13
@Teshup

achso,,,,, wie wäre es dann mal ,wenn du beim mieterschutzubund in deiner Regio anrufst und nachfragst ob es dafür überhaupt einen gesetzestext gibt? oder beim bauamt wie der user MalPa schon beantwortet hat nachfragst?

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bigbambum  23.09.2010, 08:13
@Teshup

achso,,,,, wie wäre es dann mal ,wenn du beim mieterschutzubund in deiner Regio anrufst und nachfragst ob es dafür überhaupt einen gesetzestext gibt? oder beim bauamt wie der user MalPa schon beantwortet hat nachfragst?

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