Widerruf ungültig wegen einem Schreibfehler?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mal davon ausgehen, dass der Widerruf rechtsgültig ist, sofern er fristgerecht erfolgt ist. Du wirst Dich doch auf eine Auftragsnummer bezogen haben, und die ist einzigartig und nur Deiner Bestellung zuzuordnen. Ich meine, der Verkäufer versteckt sich hinter einem Formfehler, den Du auch sofort nach Kenntnisnahme korrigiert hast. Ich gehe mal davon aus, dass er die Ware auch nicht versandt hat.

Ich würde es nicht kaufen. Anhand der Bestellung (Auftragsnummer etc), kann man sicher im System des Verkäufers nachweisen, dass du es 2012 bestellt hast und nicht 2002. Gabs den Verkäufer überhaupt 2002 schon? ;)

Außerdem hast du doch auch ne Bestellbestätigung wo das aktuelle Datum drauf stehen sollte.

du bist zu garnichts verpflichtet solang du nicht bezahlt hast. und da es ja online war und du keinen vertrag dann auch unterschrieben hast, musst du garnichts machen.

niemand kann dich zwingen etwas zu bezahlen. menschen gibts.. o:

mgf


ProfDrHouse  24.04.2012, 14:27

hast du ne ahnung...... das ist ein Kaufvertrag. Da musst du bezahlen. wenn ich bei Amazon was bestell hab ich auch nix unterschrieben muss aber trozdem zahlen

keine angst du hast doch eh 14 Tage rückgaberecht. Was steht in seinen AGB und was genau hast du bestellt? war es eine Sonderanfertigung? und wegen einem Schreibfehler ist nix ungültig.

Droh ihn mit Anwalt ! wegen eines Schreibfehlers bist du nicht zum kauf verpflichtet