WhatsApp Prank und Polizei?

3 Antworten

Ich weiß nicht was ihr da geschickt habt (und will es auch nicht wissen!), aber ich kann dir sagen, dass das Kontaktieren einer Person auf Whatsapp erstmal per se nichts verbotenes ist, außer man hat Kontaktverbote, handelt ausdrücklich gegen den willen der Person oder die Art des Kontakts ist problematisch (zum Beispiel kollektives zuspammen oder sowas). Wobei das jeweils im Einzelfall zu beurteilen ist. In solchen Fällen kann das verboten sein, muss aber nicht zwingen, daher Einzelfall.

Höchstens könnte es also wegen dem Inhalt kritisch werden.

Solltet ihr tatsächlich angezeigt werden wird iwan Post kommen, dass ihr euch zur Sache äußern oder Aussagen sollt. Sollte das passieren und ihr befürchtet Konsequenzen würde ich an der Stelle an einen Anwalt verweisen, welche die konkrete Situation sicher besser beurteilen kann.

Bei Pranks sollte man aufpassen wie weit man geht . Was für einige lustig erscheint, kann den anderen durchaus verstören. Und auch hier gilt: mitgehangen, mitgefangen.

Lustig ist es, wenn beide Parteien lachen.

Die Justiz weiß aber, dass das Pubertier so seine Aussetzer hat.