Wer muss die bestehende Hypothek abzahlen nach erfolgreicher Teilungsversteigerung?
Eheleute haben gemeinsam mittels einer Hypothek ein Haus gekauft. Sie sind beide Darlehensnehmer und nun geschieden. Das Haus ist noch nicht abbezahlt. Es wird teilungsversteigert.
Wer muss nach der Teilungsversteigerung die restliche Hypothek zahlen?
3 Antworten
Der Erwerber zahlt die volle Grundschuld. Das ist bei den Geboten in der Versteigerung zu berücksichtigen. Bei fallenden Preisen sind solche Objekte häufig nicht zu versteigern, weil die Grundschulden höher sind als der Wert.
Bei einer Teilungsversteigerung bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen, wird also vom Ersteher (Ersteigerer) übernommen. Will er das Grundstück lastenfrei haben, muss er sie also ablösen. Allerdings bleibt ihr beiden Darlehensnehmer bis das erfolgt ist. Haftet also weiterhin für das Darlehen.
Ihr bekommt ja den Erlös aus der Teilungszwangsversteigerung, bzw. die Bank wird die Hand aufhalten und erst einmal aus dem Erlös bedient werden. Bleibt noch etwas übrig, bekommt ihr es, bleiben noch Schulden, tragt ihr beiden sie. Die Bank kann sich an einen von euch beiden halten, da ihr gesamtschuldnerisch haftet und derjenige, der herangezogen wurde, kann versuchen, ggf. zivilrechtlich sich vom anderen die Hälfte des Geldes zurückzuholen.