Wer kennt sich mit dem Beratungsschein aus?

1 Antwort

Hallo!

Also es gibt keine feste Grenze. Es kommt vielmehr auf die vollständigen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse an. Von dem Einkommen können etwa Freibeträge für den Ehepartner, Kinder, Kilometergeld oder auch die Miete abgezogen werden.

Auch können einige Kredite (sofern sie notwendig waren) berücksichtigt werden.

Der Beratungshilfeschein wird verweigert, wenn man nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse erfüllt oder in jener Angelegenheit bereits einmal BerH erhalten hat oder der Antrag abgelehnt wurde. Wie oft man schon BerH bekommen hat spielt keine Rolle - allerdings ist dann natürlich die Chance größer, dass man in derselben Angelegenheit bereits einmal BerH erhielt.

Um einen groben Überblick zu bekommen, helfen PKH-Rechner im Internet. Falls man seine Daten da eingibt und eine ratenfreie PKH erhalten würde, hat man gute Chancen auch den BerH-Schein zu bekommen. Denn die Voraussetzungen sind identisch.

Sicherheitshalber würde ich den Antrag stets persönlich beim Amtsgericht stellen. Falls da etwas fehlt, kann man die das im persönlichen Gespräch besser erklären, als durch einen Brief.

bmst2014 
Fragesteller
 07.07.2019, 20:59

Danke!

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