Wenn sowieso alle Veranstaltungen abgesagt werden?
hat man rechtlich sowieso einen Anspruch auf Kostenerstattung der Tickets wegen nicht erbrachter Leistung?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verbraucherschutz
Ja, das ist richtig. Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, hat man Anspruch auf Erstattung. Das ist mit und ohne Corona-Krise so. Allerdings hat es durch die Corona-Krise in einigen EU-Staaten bereits Gesetzesänderungen gegeben, nach denen Kunden auch einen Gutschein statt Geld akzeptieren müssen.
Mehr Infos dazu hier: https://www.evz.de/einkaufen-internet/abgesagte-events-durch-coronavirus.html