Themenspecial 02. April 2020
Abgesagte Großveranstaltungen
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Wenn sowieso alle Veranstaltungen abgesagt werden?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist richtig. Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, hat man Anspruch auf Erstattung. Das ist mit und ohne Corona-Krise so. Allerdings hat es durch die Corona-Krise in einigen EU-Staaten bereits Gesetzesänderungen gegeben, nach denen Kunden auch einen Gutschein statt Geld akzeptieren müssen.

Mehr Infos dazu hier: https://www.evz.de/einkaufen-internet/abgesagte-events-durch-coronavirus.html