Wenn man einen Betreuer für Geldangelegenheiten hat muss man dann jede noch so kleine Ausgabe mit dem absprechen?

1 Antwort

Wenn in der Betreuung ein Einwilligungsvorbehalt hinterlegt ist, dann kann der Betreuer dir zwar "ohne Absprache" ein Taschengeld zur Verfügung stellen - muss er aber nicht (Also da hat man dann alleine grundsätzlich keinen Zugriff aufs Geld).

Wenn es keinen Einwilligungsvorbehalt gibt, darfst du dein Geld ungefragt noch so verwenden, wie du möchtest - da agiert der Betreuer nur unterstützend