Wenn die Fiktionsbescheinigung 3 Monaten gilt, darf die Ausländerbehörde die früher als dieser Frist abgelaufen ist wegzunehmen?

2 Antworten

Sicher darf sie das. Die Fiktionsbescheinigung dient doch nur zur Überbrückung bis zur Zeit der Ausstellung eines Aufenthaltstitels. Wird der Titel früher ausgestellt oder ganz versagt, kann die FB entzogen werden. Das ergibt sich schon alleine aus der Natur der Fiktionsbescheinigung.