Wenn die Fiktionsbescheinigung 3 Monaten gilt, darf die Ausländerbehörde die früher als dieser Frist abgelaufen ist wegzunehmen?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Sicher darf sie das. Die Fiktionsbescheinigung dient doch nur zur Überbrückung bis zur Zeit der Ausstellung eines Aufenthaltstitels. Wird der Titel früher ausgestellt oder ganz versagt, kann die FB entzogen werden. Das ergibt sich schon alleine aus der Natur der Fiktionsbescheinigung.
Im Allgemeinen würde ich sagen, das die Behörde dies nur dann tun darf, wenn sich etwas am Status der Fiktionsbescheinigung geändert hat.
Bitte beachte dabei auch die Unterschiede in der Austellungsform.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktionsbescheinigung#Ausstellungsformen