Urbexing,lost place?

3 Antworten

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Die wenigsten Urbexer fragen nach Genehmigungen, da oft Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können.

Deshalb ist es immer ein Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB. Solltest du erwischt werden, droht dir eine Anzeige. Anzeigen kann dich allerdings nur der Hausbesitzer oder dessen Verwalter, bzw. Beauftragter (also auch Security, Polizei etc.). Es handelt sich um ein Antragsdelikt.

Festes Schuhwerk, Taschenlampen und ein oder mehrere gute Kameras (falls du das auf YT veröffentlichen möchtest) gehören zur Grundausstattung. Drohnen sind auch immer eine gute Idee für Luftaufnahmen des Objekts.

Ansonsten gibt es die Regeln: Lass alles so zurück, wie du es vorgefunden hast, nimm nichts mit und zerstöre oder verschandele nichts. Und bewege dich vorsichtig. Einige LP sind sehr marode und es droht Einsturzgefahr.

Ach PS: wenn du in einen LP nicht reinkommst, weil keine Tür oder Fenster offen sind, lässt du es so. Auf keinen Fall irgendetwas aufbrechen.


Natur80 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 09:25

Okay,aber woher weiß man ob man das Gebäude betreten darf oder nicht ich möchte nichts illegales machen

profanity  16.03.2025, 09:26
@Natur80

Du hast es nicht verstanden, oder? Es ist immer illegal, wenn du nicht den Eigentümer finden kannst und dann trotzdem reingehst. Das ist nunmal das Risiko des Urbexings.

profanity  16.03.2025, 09:28
@Natur80

Schau dir doch einfach mal auf YT einige Urbexvideos an, z. B. von LeonTV, Taccos World, Urbex Adventure, SuperUlli, und so weiter. Die erklären oft, was erlaubt ist und was nicht.

Natur80 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 09:33
@profanity

Okay danke für die erklärung und deine Antwort

wie man und wann man nach der Genehmigung fragen muss

Du müsstest immer den jeweiligen Besitzer der Gebäude um Erlaubnis fragen, damit Du das Grundstück und das Gebäude betreten darfst.

Macht aber wohl faktisch keiner.

Sprich: Sie begehen da allesamt Straftaten (Einbruch, Hausfriedensbruch etc.).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

Die Regelungen variieren je nach Standort und Eigentumsstatus. Grundsätzlich ist das unerlaubte Betreten privater Grundstücke illegal und kann als Hausfriedensbruch gelten. Öffentlich zugängliche Orte sind möglicherweise erlaubt, dennoch ist es ratsam, lokale Gesetze zu beachten und Genehmigungen einzuholen.