Umrah?

1 Antwort

Es ist rechtmäßig, den Hadsch oder die Umrah im Namen einer anderen Person zu verrichten, vorausgesetzt, diese Person ist tot, chronisch krank oder so alt, dass sie nicht selbst gehen kann. Wenn Ihr Vater in eine der oben genannten Kategorien fällt, ist es für Sie rechtmäßig, Hadsch oder Umrah in seinem Namen zu verrichten, unabhängig davon, ob es sich um eine obligatorische oder eine übererogatorische Hadsch oder Umrah handelt.

Der Beweis dafür ist der folgende Hadith:

Abu Razeen erzählte, dass er zum Propheten (Sallallahu Alaihi wa Sallam) kam und sagte: "Mein Vater ist ein alter Mann, der weder Hadsch noch Umrah verrichten kann, noch kann er reisen. Der Prophet (Sallallahu Alaihi wa Sallam) sagte: "Verrichte den Hadsch für deinen Vater und auch die Umrah." [Ahmad]

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dein Hadsch oder deine Umrah im Namen deines Vaters ungültig ist, es sei denn, du selbst hast sie bereits für dich selbst verrichtet.

Wa Allahu a'lam

(Und Allah weiß es am besten)