U18 Mehr als 40 Wochenstunde arbeiten, was passiert?

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Dir passiert nichts - aber das Unternehmen bekommt Ärger, weil es das zugelassen hat (Bußgeld oder in seltenen Fällen, bei Gefährdung des Minderjährigen, kann das sogar eine Straftat sein).

Bei Arbeitsunfällen haftet dann auch der Arbeitgeber gegenüber der Berufsgenossenschaft und gegenüber dem Minderjährigen.

Mehrere Jobs

Du hast aber eine Mitwirkungspflicht, indem Du die Arbeitgeber jeweils über die Stundenzahl im anderen Job informieren mußt, damit sie die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auch überwachen können.

I. d. R.wird man bei Einstellung auch befragt, ob man weitere Tätigkeiten hat.

Als Minderjähriger darfst du nicht mehr als 40 Wochenstunden arbeiten. Du darfst keine Überstunden machen. Leider sieht die Realität oft anders aus.