Steuerlage von ETFs (Scalable Capital), bin aus Italien?

1 Antwort

Von Experte kevin1905 bestätigt

Ist ein Anleger in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, können die Einkünfte nur dann in Deutschland besteuert werden, wenn Einkünfte i. S. d. § 49 EStG vorliegen. Bei Kapitaleinkünften handelt es sich hierbei insbesondere um

  • Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG
  • Nr. 1 (Gewinnausschüttungen),
  • Nr. 2 (Liquidationserlöse),
  • Nr. 4 (laufende Erträge aus stillen Gesellschaften, partiarischen Darlehen),
  • Nr. 6 (Lebensversicherungserträge).

Du solltest somit bei deiner deutschen Bank den Nachweis erbringen das du deinen Wohnsitz nicht in Deutschland hast um zu verhindern das die Bank die KapESt an den Fiskus abführt.

Tust du das nicht fällt diese Steuer trotzdem an, denn musst du diese in Rahmen des DBA behandeln um eine doppelte Belastung zu verhindern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"