Sind 2D Pixel Zeichnungen Haram?

2 Antworten

Alles Lob gebührt Allaah.

Zeichnen von belebten Wesen

Es gibt zwei Arten des Zeichnens: 

Die eine ist das Zeichnen von Bildern von Lebewesen. In der Sunna heißt es, dass dies verboten ist. Es ist nicht erlaubt, irgendetwas zu zeichnen, das belebte Wesen abbildet, denn der Prophet (Allahs Friede und Segen seien auf ihm) sagte laut Sahih Hadith: "Jeder Bildermacher wird im Feuer sein." Und er (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Am Tag der Auferstehung werden die Bildermacher, die versucht haben, Allahs Schöpfung nachzuahmen, am härtesten bestraft." Und er (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Die Schöpfer dieser Bilder werden am Tag der Auferstehung bestraft werden, und es wird ihnen gesagt werden: 'Gebt dem Leben, was ihr erschaffen habt.'" 

Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) verfluchte diejenigen, die Riba (Zinsen, Wucher) konsumieren und diejenigen, die sie bezahlen, und er verfluchte die Bildermacher. Das bedeutet, dass es verboten ist, Bilder zu machen. Die Gelehrten legten dies so aus, dass es sich auf Bilder von belebten Wesen wie Tieren, Menschen und Vögeln bezieht. 

Zeichnen von unbelebten Objekten

Das Zeichnen von unbelebten Gegenständen - die zweite Art des Zeichnens - ist keine Sünde, wie zum Beispiel das Zeichnen von Bergen, Bäumen, Flugzeugen, Autos und Ähnlichem. Daran ist laut den Gelehrten nichts auszusetzen. 

Bei den verbotenen Arten von Bildern wird eine Ausnahme gemacht, wenn es notwendig ist, z. B. Bilder von Verbrechern zu zeichnen, damit sie erkannt und gefasst werden, oder Bilder für Personalausweise, die wichtig sind und nicht anders beschafft werden können, und andere Fälle von Notwendigkeit. 

Wenn der Herrscher beschließt, dass es notwendig ist, Bilder von Verbrechern anzufertigen, wegen der Schwere ihrer Verbrechen und um die Muslime vor ihrem Übel zu schützen, wenn sie bekannt werden, oder aus anderen Gründen, ist daran nichts auszusetzen. Allah sagt (Auslegung der Bedeutung):  

"...Er hat euch genau erklärt, was euch verboten ist, außer unter dem Zwang der Notwendigkeit ..." [al-An'am 6:119]

Und Allah weiß es am besten. [Auszug aus islamqa.info/en/answers/39806]

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Das ist ein umstrittenes Thema:

Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz

Wie sieht es mit dem Aufhänge von Bildern aus? Abul Baraa erklärt, dass man keine Bilder von Menschen oder Tieren aufhängen darf, schau hier.