Sicher verkaufen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gewährleistungsansprüche müssen auf jeden Fall immer wirksam vereinbart werden. Ich würde schriftlich einen Kaufvertrag abschließen.

Dazu reicht privat eigentlich die klare Vereinbarung mit dem Wortlaut: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmangelhaftung."

Vermeiden sollte man auch Zahlung via PayPal.

such dir mehrere zeugen, wenn du die schuhe losschickst, dass die sagen, dass die 100%ig waren, als sie von dir weggingen

sonst macht er sie kaputt, hat irgendeinen kollegen als zeugen und sagt, die kamen so