Schädlingsbefall mit Ratten?

2 Antworten

Das kommt auf den Grund drauf an.

Wenn der Rattenbefall auf den Mieter zurückzuführen ist, also beispielsweise Abfälle gelagert werden oder das Ungeziefer z.B. durch eine Messi-Wohnung angelockt wird, dann ist das durchaus ein Kündigungsgrund Seitens des Vermieters. Stichwort ist dann (glaube ich) "Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch" der Wohnräume.

Ansonsten ist der Vermieter dafür verantwortlich, einen eventuellen Rattenbefall zu bekämpfen (bekämpfen zu lassen) bzw. ein Eindringen des Ungeziefers in die Wohnung ggfs. baulich zu verhindern. Hier kann dann sogar der Mieter eine Mietminderung geltend machen oder bei Fortbestand des Problems kündigen. Immerhin stellt ein Rattenbefall nicht nur eine deutliche Minderung der Wohnqualität dar, sondern obendrein auch noch ein Gesundheitsrisiko sowie weitere Gefahren (z.B. Brandgefahr durch angenagte Stromleitungen usw.).

Zumindest in Wohnräumen.
An Ratten im Außenbereich trifft niemanden eine "Schuld". Auch dann nicht, wenn der Mieter dort (erlaubter Weise) Tiere wie Hühner o.ä. hält, was ggfs. Ungeziefer anlockt.

Das kommt wohl - wie so oft - darauf an.

Wohnst du innerstädtisch in 5 stock eines mehrfamilien hauses und hast ratten in der küche isses wohl ein kündigungsgrund.

Hast du einen bauernhof mit 5000 freilaufenden hühnern gemietet sind ratten nahezu unvermeidbar