Rechtsmiete?

2 Antworten

Miete ist so gut wie immer zu zahlen. Bei einem Mangel ist eine Mietminderung möglich, aber diese darf nur sehr selten 100% betragen.

Natürlich muss der Mieter von dem Mangel wissen und es muss (meistens) in seiner Verantwortung liegen, ob das Problem behoben wird. Meistens ist es so, dass die Mieter selbst Verträge mit dem Gasanbieter machen. Wenn es hier wegen nicht gezahlter Rechnungen oder einem Problem im Gasnetz kein Gas gibt, ist dies nicht Sache des Vermieters. Wenn es dagegen so ist, dass ihr eine Warmmiete zahlt oder dass es ein Problem mit oder eine Instandhaltung von den Gasleitungen/Anlagen im Haus gibt, kann es gut sein, dass eine Mietminderung möglich ist. Was eine angemessene Mietminderung ist, ist schwer zu sagen. Hier kann man sich an einen Mieterverein o.Ä. wenden. Ich denke ein zeitweiser Ausfall von Heizung und Warmwasser im Sommer (ohne Gasherd) wird keine alzu große Mietminderung geben. Ich könnte mit sowas in Höhe von 10-15% vorstellen - aber nicht als Empfehlung nehmen, frag für eine Qualifizierte Antwort wie gesagt lieber bei einem Mieterverein o.Ä. nach - auch ab wann das geht, denn zwei Wochen sind ja nicht so lang. Erst muss der Vermieter mit einer angemessenen Frist aufgefordert werden den Mangel zu beheben.

Warum hast du kein Gas, Gasrechnung nicht bezahlt? Da kann doch dein Vermieter nichts für

Kanjof 
Fragesteller
 04.07.2022, 22:12

zwei Gebäude sind zusammen haben kein Gas , die Rechnung wird nicht gezahlt, wer von Vermieter nicht zahlt keine Ahnung

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