Rechtliche Einsätzung Dynamitfischerei?

2 Antworten

Dann wirst du zukünftig null Fangquote haben, denn das zerstört auch den Laich!

  1. Dynamitfischerei ist im gesamten EU-Raum verboten und auch wenn die Schweiz nicht dazugehört; auch dort ist es verboten/strafbar.
  2. Deine Frage ist inhaltlich widersprüchlich: Einerseits beschwerst Du Dich wg der Überfischung, andererseits möchtest Du mithilfe von Dynamit „fischen“. Letzteres ist nicht „nur“ strafbar (& in der Konsequenz {u.A.} äusserst kostenintensiv!); mit dieser Methode würde man den Bestand (inkl Laich!) auf äusserst fragwürdige, bzw bedenkliche Weise, angreifen & dezimieren.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__293.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)