Parfüm Umtausch recht?

3 Antworten

Grüße,
du hast bei einem mangelhaften Parfüm Anspruch auf Nacherfüllung nach § 434 ff. BGB. Das bedeutet, du kannst vom Verkäufer entweder ein neues, einwandfreies Exemplar erhalten oder, falls das nicht möglich ist, vom Kauf zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen bzw. den Preis mindern lassen.
LG

Woher ich das weiß:Recherche

Der Verkäufer hat Anspruch auf Nacherfüllung - sprich, er gibt dir eine neue Packung des gleichen Parfüms. Hat er die nicht, kannst du das Geld zurück verlangen.

Du hast allerdings nicht die Wahl, sondern musst akzeptieren, wenn er dir eine neue Packung gibt.

Du darfst das Produkt umtauschen aber der Verkäufer muss dir kein anderes dafür anbieten.

Manche sind so kulant, andere tauschen das Produkt gegen ein gleiches um.