One Click Hoster?

4 Antworten

Wer Musik (§ 2 Abs. 2 UrhG) auf One Click Hoster runterlädt (§ 16 UrhG), muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen (§ 106 UrhG), sofern die Nutzungserlaubnis nach § 31 UrhG nicht erteilt wurde und die Verbreitung (§ 17 UrhG) offensichtlich rechtswidrig ist.

ist zu 100% nicht erlaubt ausser es ist Musik ohne Urheberrecht also keine Charts oder sonstiges ;)

Das ist nicht erlaubt, aber ins Gefängnis kommst du dafür auf keinen Fall, bzw. ist so wieso noch kein Fall bekannt bei dem ein Downloader über One Click Hoster "erwischt wurde".

" ist das erlaubt komm ich nich ins Gefängnis ? Ich hab Angst ins Gefängnis zu müssen ! "

Nein, ist verboten, dafür bekommt man die Todesstrafe in Deutschland.