Nachehlicher Unterhalt bei Erwerbsunfähigkeitsrente
Seit 2008 ist die Ehe nach 17 Jahren geschieden worden. Unterhaltsansprüche sind in dem Zeitraum nicht gelten gemacht worden. Aus der Ehe ist ein Kind hervorgegangen. Die Tochter ist jetzt Volljährig. Beide Parteien leben seid 4 Jahren in einer neuen Partnerschaft. Die Kranheit der Ex-Frau besteht seid 2005 durch einen Unfall. Ein Kredit in Höhe von ca.20.000 Euro ist auch noch offen. Mein Partner hat ein Einkommen in Höhe von 1580,00 Euro netto und einen 400 € Nebenjob den er seid 2010 ausübt. Seine Exfrau bezieht zur Zeit Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 675,00 Euro seid Oktober 2010. Kann Sie Nachehlichen Untehalt in Höhe von 575,00 Euro mtl. gelten machen ? Wir wären über jeden Rat dankbar.
2 Antworten
...hier ist doch nicht der Ort, um eine seriöse Unterhaltsberechtnung durchzuführen. Man sollte sich an den Anwalt wenden, der die Scheidung bearbeitet hat, da der die genauen Details der Vorgeschichte kennt.
Grds. gilt ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht nicht für den Fall des sog. Notbedarfes, wenn man also öffentliche Stellen für seinen Unterhalt in Anspruch nehmen müsste.
Wenn ein Anspruch eines Ehepartners auf Ehegattenunterhalt, in Höhe von 3/7 des durchschnittlichen, monatlichen Nettoeinkommens des anderen, dem Grunde nach, bestünde, wäre, auf die zu erechnende Summe, immer das eigene Einkommen des berechtigten Ehepartners anzurechnen. Dazu gehörte nicht nur eine Rente, sondern auch Unterhaltsleistungen (Essen, Kleidung, Miete, Urlaub etc.), die ein neuer Partner leistet. So dürfte von dem Unterhaltsanspruch, der Höhe nach, nicht viel übrig bleiben...
...da in Volkes Meinung Rechtsempfinden und Rechtswirklichkeit häufig weit auseinander fallen, kann diese nicht selten mehr schaden als nutzen. Ein Rechtsanwalt wird nicht nur deshalb teuer bezahlt, weil er die Materie in langen Jahren gelernt hat + für Fehler auch die Haftung übernimmt. Wenn man eine zweite Meinung möchte, ist das kein Problem, aber dann sollte man einen zweiten Profi fragen.
Danke aber für die Auszeichnung!
Das kommt darauf an was im Scheidungsurteil steht, ist da von Unterhalt an die Ex keine Rede gibt es nichts mehr, rückwirkend auch nicht
Es ist keine Rede vom Unterhalt. Aus den alten Unterlagen geht hervor, das kein Ehegattenunterhalt gelten gemacht wurde.
Du fragtest nach rückwirkendem Unterhalt oder nicht? wenn aus alten Akten hervor geht das keiner geltend gemacht wurde gibt es auch keinen mehr. Die Ehe ist keine Lebensversicherung, es bibt auch seit 2008 ein neues Scheidungsrecht, das grundsätzlich jeder nach der scheidung für sich selbst verantwortlich ist und das Kind ist gross.
Danke für die Antwort. Wir wollten doch nur mal ein paar Meinungen hören. Unser Anwalt kümmert sich ja um die Angelegenheit schon sehr gut. Für uns steht nur sehr viel auf dem Spiel.