Deine Ausbildungsvergütung, das Kindergeld und die Halbwaisenrente werden voll auf deinen Bedarf anferechnet. wenn du in einer eigenen Wohnung wohnst stehen dir 670 Euro zu, das Kindergeld, deine Ausbildungsvergütung und die halbwaisenrente werden darauf angerechnet, so dass da nicht mehr viel an Unterhalt zu zahlen wäre. deinem vater muss mind. 1150 Euro verbleiben plus Uh für die Ehefrau (falls vorhanden) und jüngere Voll-oder halbgeschwister, die gehen dir vor.
Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, auch deine Mutter, auch wenn du bei ihr wohnst. Dein Unterhalt errechnet sich aus dem Einkommen beider Eltern. Das Kindergeld wird voll bedarfsdeckend angerechnet. gehst du noch zur Schule ist der Selbstbehalt eines jeden Elternteils 950 Euro, bist du in Ausbildung 1150. Dann gehen neue Ehepartner dir vor und auch minderjährige Kinder deiner Eltern, da du in einer beruflichen Ausbildung befindest und dann nicht mehr priviligiert bist. Wie du das mit deiner Mutter regelst ist eure Sache, dein Vater muss weniger zahlen. Gehst du noch zur Schule und deine Mutter verdient nicht genug, kann ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden
Deinen Eltern müssen mind. 2070 (1150 plus 920) Euro verbleiben plus Uh für jüngere Geschwister. das Kindergeld wird dir voll bedarfsdeckend angerechnet. Dir stehen 670 euro zu Kindergeld eingerechnet. Deine Eltern müssen dir weder Miete noch Umzug zahlen. Dann musst du BAB oder Wohngeld beantragen wenn deine Eltern nichts zahlen können. da du kein priviligiertes Kind mehr bist (Wegen Ausbildung) gibt es keine gesteigerte Unterhaltspflicht deiner Eltern und kein fiktives Einkommen, nur was sie tatsächlich verdienen
Ja Grosseltern können für den Unterhalt ihrer Enkelkinder herangezogen werden. Denn Verwandte in gerader Linie sind sich unterhaltspflichtig. Ihnen muss aber mind. 1500 Euro verbleiben. Es gibt keine Erwerbsobligenheit und kein fiktives Einkommen. Auch muss weder das Einfamilienhaus noch das Auto verkauft werden. auch Geld fürs Alter muss ihnen verbleiben.
wenn sich deine volljährigen Kinder weder in Schule noch in Ausbidlung befinden, haben sie keinen Untehaltsanspruch!!!! Praktikas zählen nicht dazu. auch wenn du noch kleinere kinder hast, bist du ab 18 ebenfalls barunterhaltspflichtig, das gilt dann wenn beide in ausbildung sind!!!!
Da dein Vater eine Frau und 2 minderjährige kindern hat, gehen diese dir unterhaltsrechtlich vor. Da du nicht mehr priviligiert bist. Ihm müssen 1150 Euro verbleiben plus Freibertrag von 920 euro für seine Frau plus Uh für die beiden Kinder, plus Fahrkosten zur Arbeit so dass bei einem Normalverdiener für dich nichts übrig bleiben wird. Du musst fürs Studium Bafög beantragen, außerdem erhälst du Kindergeld, davon musst du deinen Bedarf decken.
da du dich weder in einer schulischen noch in einer betrieblichen Ausbildung befindest, hast du keinen Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern.
Da du dich weder in Schule noch in einer Ausbildung befindest, hast du gegenüber deinen Eltern keinen Unterhaltsanspruch
Wieso Selbstbehalt von 770 euro, bei Berufstätigen 950 euro. Er ist 4 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, auch deren die in seinem Haushalt leben. Sein Einkommen minus Selbstbehalt wird auf alle 4 Kinder verteilt. Alle 4 kinder sind gleich, die aus 1. Ehe gehen nicht vor!!!!!
beide Eltern sind dir zum UH verpflichtet, bei 794 euro Einkommen, denn Kindergeld wird voll angerechnet wird er garantiert nichts mehr zahlen müssen
da du dich nicht in Ausbildung befindest steht dir von Seiten deiner Eltern kein Unterhaltzu, da hat dein Vater recht. Nur während der Ausbildung haben Volljährige Anspruch auf Unterhalt, dann aber von beiden Eltern. Dir steht Hartz 4 zu
Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig. Als nicht priviligiertes Kind fällt sie in den 4. Rang aller Unterhaltsberechtigten. Das heißt alle minderjährigen Kinder gehen diesem Kind vor, auch die neue Frau des vaters geht dieser Tochter unterhaltsrechtlich vor. Sie bekomt noch Uh wenn was übrig ist. Selbstbehalt 1150 euro plus UH für die Minderjährigen plus 920 Euro für die Stiefmutter plus Fahrten zur Arbeit plus 4% Altersvorsorge. ich gehe davon aus das dann für die 20 jährige nichts übrig bleibt
Volljährige, die sich weder in der Schule noch sich in einer Ausbildung befinden haben keinen Unterhaltsanspruch. der 19 jährige hat keinerlei Ansprüche solange er nichts tut, das andere kind auch nicht ab 18, falls die dann auch nichts macht. Die Arge kann nichts von den Eltern verlangen, denn die können nur einen Anspruch auf sich überleiten wenn nach BGB ein Unterhaltsanspruch besteht. Hier besteht zur Zeit kein Anspruch, kann aber wieder erwachsen wenn die Kinder in Ausbildung sind. Volljährige die nichts tun brauchen die Eltern nicht zu unterstützen. lasst euch nicht erzählen Eltern müssten bis 25 zahlen, dass ist Unsinn
Nein du musst ihm keinen Uh mehr zahlen. Hätte er die BOS vor der Ausbildung gemacht sehe es anders aus. da musst nicht mehr zahlen. Eine Altersgrenze bis 25 gibt es nicht nur Kindergeld
beide Eltern müssen ab Volljährigkeit Uh zahlen. Der UH errechnet sich aus dem Einkommen beider Eltern. Das Kindergeld wird voll angerechner und die Ausbildungsvergütung. UH bekommt ein Volljähriger nur noch wenn er sich in der Schule oder in Ausbildung befindet. Ansonsten gar keinen. Wenn der Sohn den Titel nicht zurück gibt muss dein Mann klagen!!!
Jeder Elternteil hat für das Kind dass nicht beim ihm lebt Unterhalt zu zahlen. Deine Ex ist für eure grosse Tochter unterhaltspflichtig. Ihr Selbstbehalt ist 950 euro. Sie hat eine Erwersobligenheit, dass heißt sie hat alles dafür zu tun um den Mindestunterhalt von 334 Euro zu zahlen. 48 h arbeiten pro Woche z.B. Ungekehrt gilt das gleiche. wenn das JA nicht reagiert mussst du zum RA gehen, Auskunft über ihr Einkommen einklagen und die Unterhaltszahlungen. Gegeneinander aufrechnen tut sich UH nicht
solange sich deine Tochter nicht in Ausbildung befindet musst du ihr keinen Unterhalt zahlen. Auch die Arge kann dich nicht in Anspruch nehemen, denn die Arge kann nur Uh verlangen wenn sich ein Anspruch nach BGB ergibt. Sie hat wieder Anspruch auf Uh wenn sie in Ausbildung geht, dann müssen aber beide Eltern ihr UH zahlen. Der Uh für deinen Sohn falls der noch zur Schule geht, und der Uh für das andere Kind also die 200 euro geht dem Unterhaltsanspruch der volljährigen Tochter vor. Dein Selbstbehalt gegenüber der Tochter 1150 Euro plus Uh für deinen Sohn plus 200 Euro Uh plus Fahrtkosten zur Arbeit. Das Einkommen deiner LG spielt überhaupt keine Rolle. Solange deine Tochter nicht in Ausbildung ist, muss sie ihr Leben selbst finanzieren, so sehen das die Fam.gerichte
Der Unterhaltsanspruch seines Kindes geht deinem Anspruch auf UH vor. Auch der UH für die Mutter seines Kindes geht deinem Unterhaltsanspruch vor. Wenn er ein Normalverdiener ist bleibt da für dich nichts übrig. da ihr kein gemeinsames kind habt, wirst du arbeiten gehen müssen, wo liegt das Problem!!!! oder habt ihr ein Kind?
beide Eltern sind barunterhaltspflichtig auch du da er ein priviligeirtes Kind ist hast auch du alles dafür zu tun um UH zahlen zu können und kannst nicht sagen ich verdiene nur 1000 euro. Beide Eltern haben eine erhöhte Erwerbsobligenheit und haben alles zu tun um UH zahlen zu können. Das Kindergeld und Schülerbafög wird voll auf seinen Bedarf angerechnet. geht das ganze vor Gericht wird dir der Richter ein fiktives Einkommen anrechen, das du erreichen könntest und du hast Vollzeit zu arbeiten genau wie sein Vater um Barunterhalt zahlen zu können. denn der Betreuungsunterhalt des der jenige Elterteil erbringt bzw Naturalunterhalt, fällt mit 18 weg. Nicht immer nur sagen der vater muss zahlen, und jetzt mehr zahlen, auch du musst Uh zahlen. Der Uh errechnet sich aus dem Einkommen beider Eltern. Dein Sohn muss sich selbst um seinen Uh kümmern, er ist volljährig, beide Eltern müssen ihr einkommen offen legen
beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, auch deine Mutter, auch wenn du bei ihr wohnst. Das kindereld und Schülerbafög das du zu beantragen hast, wird dir voll bedarfdeckend angerechnet. dein Uh berechnet sich aus dem Einkommen beider Eltern. beide Eltern haben solange du zur schule gehst, eine erhöhte Erwerbsobligenheit und jeder muss entsprechend UH zahlen, dies gilt auch für deine Mutter. hat sie kein Einkommen, wird sie vor Gericht so behandelt als hättes sie Einkommen. deien Mutter muss also arbeiten, sollte sie es tun, das gericht wird ihr sonst fiktives Einkommen anrechnen, das heißt was sie verdienen könnte. sobald du 21 bist geht einen neue Ehefrau des vaters vor und sein selbstbehalt steigt