Muss ich gegen den Freund der Schwester meiner Freundin aussagen?

3 Antworten

Ja. Nach dem Gesetz ist jeder verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Dieser Pflicht kann sich keiner entziehen. Es ist völlig unerheblich, ob jemand nichts oder nur wenig zu dem streitgegenständlichen Sachverhalt aussagen kann. Falls ein Zeuge tatsächlich nichts zu der Angelegenheit aussagen kann, kann man sich an das Gericht wenden. Nach Schilderung des Sachverhaltes kann das Gericht jemanden erneut abladen. Unerheblich ist zudem, ob jemand bereits vorab bei der Polizei oder bei einem anderen Gericht über den gleichen Sachverhalt ausgesagt hat.

Wenn du als Zeuge geladen wirst, dann musst du aussagen. Du hast kein Zeugnisverweigerungsrecht, außer du würdest dich mit deiner Aussage selbst belasten.

Nein. Es handelt sich weder um Deine Eltern, Kinder, noch Gatten/Gattin.