Müssen Erben Harzt4 zurückzahlen?
Ein Harzt4-Bezieher bewohnte bis zu seinem Tod eine Eigentumswohnung, müssen die Kinder nach dem Verkauf der Wohnung Hartz4 zurück zahlen?
7 Antworten
Nur wenn die Leistung als Darlehn gewährt wurde, z.B. bis zum Verkauf der Wohnung, und die Kinder das Erbe angetreten haben. Bei normalen ALG II-Bezug müssen die Erben die Leistung in der Regel nicht zurückzahlen.
na ich gehe mal davon aus,dass Deine Antwort so korrekt ist! Danke!
Jain. Die genaue Regelung findet sich in §35 SGB II.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/35.html
Grundsätzlich müssen erhaltene Sozialleistungen bis zu 10 Jahre vor dem Tod zrückgezahlt werden. Das ist aber auf den Nachlasswert beschränkt. In der Regel gibt es aber bei den Harz 4 Empfängern Nichts zu erben. Im Gegenteil, man muß froh sein, wenn der Nachlasswert für die Beerdigung reicht.
Wenn Hartz IV als Darlehen gewährt wurde, hat die ARGE/JobCenter sich das grundbuchlich bestätigen lassen. Dann wird das automatisch verrechnet.
Ansonsten brauchen die Leistungen zur Grundsicherung überhaupt nicht zurück gezahlt werden (außer wenn sie unrechtmäßig gezahlt wurden)
In diesem Fall: Nein :-O
Es ist tatsächlich richtig, daß bei der Bestimmung des zu berücksichtigenden Vermögens gemäß § 12 III 1 Nr.4 SGB II eine selbst genutzte Eigentumswohnung unberücksichtigt bleibt und Hartz-IV gewährt werden kann, wenn sie angemessen und im Vergleich zu staatlich finanzierter Mietwohnung den Steuerzahler nicht stärker belastet.
G imager761
wiso sollte man das müssen ?