Müssen beide Eltern den Lehrvertrag unterschreiben(Schweiz)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde gar nichts machen, so lange der Empfänger nicht meckert: "Wo ist die Unterschrift des zweiten Sorgerechts-Inhabers?"

In Deutschland ist ein Vertrag, den ein Mensch ab 7 und unter 18 unterschrieben hat oder sonstwie eingegangen ist, meist nur teilweise wirksam, also "schwebend unwirksam" (googeln!). Denn erst dann, wenn die Sorgeberechtigten dem Vertrag zustimmen, wird er voll wirksam. Aber so lange sie dem Vertrag nicht widersprechen, ist er auch (noch) wirksam - und das für immer, sobald das unterzeichnende Kind voll mündig geworden ist.

Die Notwendigkeit, dass beide sorgeberechtigen Elternteile bei wichtigen Sachen zustimmen, also auch bei einer Berufswahl, führt jedenfalls bei geschiedenen Elternteilen oft zu Problemen.

Aber eben nur in Streitfällen, wovon bei verheirateten und zusammenlebenden Elternteilen mutmaßlich nicht ausgegangen werden muss - mutmaßlich auch nicht vom Ausbilder.

Aber wenn der Ausbildungsvertrag ohne Vaters Unterschrift schwebend unwirksam ist, wird er höchstens dann akut unwirksam, wenn der Vater dagegen vorgeht, gegen den Vertag.

Und wenn der Vater das nicht tut, bis das Kind 18 ist, und der Ausbilder nicht meckert, wird der Vertrag endgültig wirksam sein - entweder jetzt schon, durch Mutters Unterschrift, oder eben, sobald das Kind 18 ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Wenn beide das Sorgerecht haben, reicht eine Unterschrift.

D3M4S 
Fragesteller
 28.11.2021, 14:20

Echt? Nice danke! Dann lass ich es so oder?

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