Mit30 und 2 Kindern zur Bundeswehr ?
Hallo ich bin nun 30 Jahre alt und habe 2 Kinder. Schon seit längerem Spiele ich mit dem Gedanken, in meinem Leben beruflich etwas zu verändern. Nach meinem qualifiziertem Hauptschulabschluss trat ich eine Lehre als Holzbearbeitungsmechaniker an und beendete diese erfolgreich. Nun stellt sich für mich die Frage(n): - Hab ich überhaupt mit diesen Voraussetzungen Chancen bei der Bundeswehr? - Wenn ja welche Möglichkeiten bieten sich mir dort? - Verpflichtet man sich automatisch für einen Einsatz im Ausland?
Falls ihr Infos habt oder euch in einer ähnlichen oder sogar der gleichen Situation befindet würde ich mich sehr über eure Meinung oder Erfahrungen freuen Mfg
2 Antworten
Auch mit einem Hauptschulabschluss kannst du dich dort melden.Da gibt es sogar eine menge die diesen Schulabschluss haben.Besondere Sachen wie Pilot und Co wirst du aber denke ich mal nicht machen können.Allerdings hat man die Chance in der Zeit dort einen höheren Abschluss zu machen.Finde ich totaler Mist.Es gibt den Freiwilligen Wehrdienst FWD und Soldat auf Zeit. Beim FWD ist die Chance gering das man vor dem 9 Monat ins Ausland geschickt wird.Soldat auf Zeit bedeutet aber das du dich von anfang an dazu bereit erklärst an Auslandamissionen teilzunehmen.Weitere Infos findest du bei deren Homepage
Korrektur der Korrektur ;-) man kann über BFD Maßnahmen bei BwFachS einen höheren Schulabschluss erwerben (Dauer i.d.R. 1 Jahr) - in diesem Fall Mittlere Reifen und wenn mal wollte sogar hinten dran noch die Fachhochschulreife um anschließend als Beamte(r) im gehobenen Dienst arbeiten zu können.
MfG VonFrohnhof
Grundsätzlich bringst Du einige recht interessante Voraussetzungen mit - mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung steht Dir maximal die Feldwebellaufbahn offen. Hier hast Du die Möglichkeit, Dich langfristig zu verpflichten, üblicherweise (bei Interesse an einer langfristigen Karriere) 12 Jahre. Theoretisch kannst Du ab dem Dienstgrad Feldwebel auch ins Dienstverhältnis eines Berufssoldaten übernommen werden, also lebenslang bei der Bundeswehr bleiben.
Wichtig: Das vollendete 30. Lebensjahr ist für viele Verwendungen die Obergrenze - hier gilt es, rasch eine Entscheidung zu treffen!
Deine Möglichkeiten dort sind recht vielfältig - als Feldwebeldienstgrad kannst Du von der Büroarbeit über technische Berufe (Fachdienst) so ziemlich alles machen. Feldwebel im Truppendienst (also der klassische militärische Führer) ist allerdings nur bis zum Einstiegsalter von 29 Jahren möglich, das ist bei Dir also nicht mehr drin. Sollte Dein Ausbildungsberuf in der Truppe verwertbar sein (was ich nicht sagen kann), kannst Du auch mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden.
Chancen hast Du definitiv - die Bundeswehr sucht immer Kräfte in diesem Bereich der mittleren Führungsebene mit Qualifikation. Vereinbare auf jeden Fall einmal einen Termin in einem der Karriereberatungsbüros der Bundeswehr, da weiß man über den konkreten Bedarf genau Bescheid:
https://www.bwkarriere-event.de/fb/bw_karrierereiter/
Grundsätzlich gilt: Wer sich 12 Monate oder länger verpflichtet, muss sich für Auslandseinsätze bereiterklären. Dabei gilt: Alles kann - nichts muss. Ob man in den Einsatz geht oder nicht, ist stark von der Verwendung abhängig, die man bei der Bundeswehr ausübt und ob diese gerade in einem Einsatz gebraucht wird. Es gibt Soldaten, die mehrfach in Einsätze gehen, andere gehen nie. Allerdings wird die Wahrscheinlichkeit immer höher.
Ein Einsatz dauert üblicherweise 4 Monate, Spezialisten oder dringend benötigte andere Kräfte, die nicht ersetzt werden können, bleiben auch immer wieder länger weg. Für Deine Familie ist das sicher ein gewisser Punkt, den es zu beachten gilt. Darüber hinaus musst Du Dir im Klaren sein, dass Du während der ersten Jahre Deiner Dienstzeit sehr wahrscheinlich kreuz und quer in Deutschland herumgeschickt wirst (Lehrgänge, Ausbildungen...). Auch das ist ein wichtiger Punkt.
Einiges richtig, einiges falsch. Einen Schulabschluss kann man bei der Bundeswehr weder nachholen noch erlangen.
Nein. Unter 12 Monaten Verpflichtung geht man grundsätzlich nicht in Einsätze, als FWDL ohnehin nur äußerst selten.