Mit 14 Jahren Sonntags Zeitung austragen?
Darf ich das?
7 Antworten
Als 14jähriger darfst du in der Regel noch nicht arbeiten.
Es gibt aber Ausnahmen, leichte Arbeit, max. 2h. nicht vor oder während der Schule. Das Sonntagsarbeitsverbot gilt für Jugendliche (15 und älter) mit 14 zählst du rechtlich noch als Kind.
Jaridien
25.03.2017, 20:08
@verreisterNutzer
Ab 13 kann eine leichte Beschäftigung mit Einwilligung der Eltern stattfinden. Arbeit wäre es es, wenn es über die 2h pro Woche (bzw. 3h im landwirtschaftlichen Betrieb) hinausginge.
Ja , so einen Minijob kannst du machen , hab ich auch gemacht!
müßte gehen, der Verteiler sollte das genau wissen!
ja! Du kannst aber auch noch zusätzlich die Mittwochszeitung austragen.
Nein, darfst du nicht. http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__17.html
Das gilt auch für 450€-Jobs.
Also mit 15 aufwärts darf ich es nicht aber mit 14 schon oder wie?