Mit 14 Jahren Sonntags Zeitung austragen?

7 Antworten

Als 14jähriger darfst du in der Regel noch nicht arbeiten.

Es gibt aber Ausnahmen,  leichte Arbeit, max. 2h. nicht vor  oder während der Schule. Das Sonntagsarbeitsverbot gilt für Jugendliche (15 und älter) mit 14 zählst du  rechtlich noch als Kind.

verreisterNutzer  25.03.2017, 17:39

Also mit 15 aufwärts darf ich es nicht aber mit 14 schon oder wie?

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Jaridien  25.03.2017, 20:08
@verreisterNutzer

Ab 13 kann eine leichte Beschäftigung mit Einwilligung der Eltern stattfinden. Arbeit wäre es es, wenn es über die 2h pro Woche (bzw. 3h im landwirtschaftlichen Betrieb) hinausginge.

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Ja , so einen Minijob kannst du machen , hab ich auch gemacht!

müßte gehen, der Verteiler sollte das genau wissen!

ja! Du kannst aber auch noch zusätzlich die Mittwochszeitung austragen.