Mietkaution... und nicht eingezogen?
Hallo und guten Abend, es geht diesmal um meine Tochter. 2015 überschlugen sich die Ereignisse. Also, mein Schwiegersohn hat Probleme mit seinem Chef gehabt, der gleichzeitig der jetziger Vermieter ist. Es stand die Kündigung der Arbeit und der Wohnung bevor. Soweit so gut, sie hatten sich eine neue Wohnung gesucht. Zum 01.06.2015 hatten sie eine gefunden. Dieser neue Verwalter hat eine Kaution von 1600,00€ im Voraus verlangt meine Kinder zahlten sofort und es kam lediglich zum Vorvertrag. Für wenige Stunden hatten sie den Wohnungsschlüssel bekommen um alles auszumessen. Mussten den Schlüssel aber am nächsten Tag wieder abgeben. Mein Schwiegersohn hatte dann eine Jobzusage in Freiburg und ein zweites Kind sagte sich auch an. Also, hat meine Tochter und mein Schwiegersohn versucht den Vorvertrag wieder zu wiederrufen in dem Zeitraum von 14 Tagen. Um den Umzug nach Freiburg vorzubereiten. Der Vermieter entließ beide nicht aus diesem Vertrag. Nun wollten beide die Kaution zurück fordern. Der will nicht zurückzahlen. Das kann doch nicht rechtens sein. 1.Es kam lediglich zum Vorvertrag 2. haben beide keinen Schlüssel bekommen 3. der Vertrag wurde innerhalb der Frist wiederrufen 4.es gab keinen Einzugstermin 5. wir beobachteten, das die Wohnung in diesem Zeitraum neu belegt war und...und...und.. Können die zwei bzw. jetzt vier die gezahlte Kaution zurückverlangen? Macht ein Mieterbund Sinn? ich meine zur Unterstützung. Jede Antwort, ist mir recht die weiterhelfen kann. Liebe grüße und vielen Dank aus Berlin
3 Antworten
Hallo
Leider kenne ich mit dem deutschen Mietrecht zu wenig aus.
Allerdings, steht ganz klar im Zentrum, das wenn kein definitiver Mietvertrag zu Stande gekommen ist, das das in diesem Fall eingeforderte sicherheits mietdepot von den 1600€ zurückerstattet werden muss zumal kein Einzug stattgefunden hatte.
Wichtig sind die im Vorvertrag geregelten Abmachungen zwischen den beiden Parteien. Habt ihr euch den Vertrag genau durchgelesen, inklusive allem Kleingedrucktem?
Ich rate in erster Instanz, besagtem Vermieter eine schriftlich und eingeschriebene Abmahnung bezüglich der Zahlung zu tätigen in welcher ganz klar fristgerecht vom Vertrag zurückgetreten wird und ausdrücklich darauf bestehen, das mietdepot zurück zu zahlen. Ruhig auch Druck ausüben, durch einen klaren Satz der besagt " letzte aussergerichtliche Frist von 20 Tagen"
Sollte nach Ablauf der Frist keine Zahlung oder zumindest Antwort erfolgen, unbedingt den Sachverhalt inklusive dem schreiben an eine Anwaltskanzlei weiterleiten.
Ich gehe davon aus, das ihr diesbezüglich sehr gute Chancen auf Rechtsspruch habt.
Alles gute und viel erfolg
3. der Vertrag wurde innerhalb der Frist wiederrufen
Bei Mietverträgen gibt es kein Widerrufsrecht, folglich auch keine Widerrufsfrist.
4.es gab keinen Einzugstermin
Aber sicher einen vertraglich vereinbarten Mietbeginn.