Mietkaution... und nicht eingezogen?

3 Antworten

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Hallo

Leider kenne ich mit dem deutschen Mietrecht zu wenig aus.

Allerdings, steht ganz klar im Zentrum, das wenn kein definitiver Mietvertrag zu Stande gekommen ist, das das in diesem Fall eingeforderte sicherheits mietdepot von den 1600€ zurückerstattet werden muss zumal kein Einzug stattgefunden hatte.

Wichtig sind die im Vorvertrag geregelten Abmachungen zwischen den beiden Parteien. Habt ihr euch den Vertrag genau durchgelesen, inklusive allem Kleingedrucktem?

Ich rate in erster Instanz, besagtem Vermieter eine schriftlich und eingeschriebene Abmahnung bezüglich der Zahlung zu tätigen in welcher ganz klar fristgerecht vom Vertrag zurückgetreten wird und ausdrücklich darauf bestehen, das mietdepot zurück zu zahlen. Ruhig auch Druck ausüben, durch einen klaren Satz der besagt " letzte aussergerichtliche Frist von 20 Tagen"

Sollte nach Ablauf der Frist keine Zahlung oder zumindest Antwort erfolgen, unbedingt den Sachverhalt inklusive dem schreiben an eine Anwaltskanzlei weiterleiten.

Ich gehe davon aus, das ihr diesbezüglich sehr gute Chancen auf Rechtsspruch habt.

Alles gute und viel erfolg

3. der Vertrag wurde innerhalb der Frist wiederrufen

Bei Mietverträgen gibt es kein Widerrufsrecht, folglich auch keine Widerrufsfrist.

4.es gab keinen Einzugstermin

Aber sicher einen vertraglich vereinbarten Mietbeginn.

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