WZ mit 14?
Meint ihr es wäre in Ordnung wenn ich M(14) den beliebten Egoshooter herunterlade und spiele da ich mich als einigermaßen reif einschätze und nicht abgeneigt von Call of Duty wäre?
12 Stimmen
7 Antworten
solange du es schaffst das Spiel im Spiel zu lassen und dich und dein Verhalten in der realen Welt nicht übermäßig beeinflussen lässt, sehe ich keinen Grund dagegen.
Das geht garnicht!
Ich finde man sollte die Altersangebe auch beachten! Es gibt sie ja nicht ohne Grund!
...keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG...
Die habe ich auch in keiner Weise angegriffen, sondern lediglich das Argument ...
Ja, das ist das gute Recht des gesetzlichen Vormundes, auch ohne diesen Teil des Jugendschutzgesetzes.
Könnte man aber ja immer noch sagen, dass man einfach nicht möchte, dass das eigene Kind gewaltverherrlichende Spiele spielt und diese Begründung reicht eigentlich aus, denke ich.
Ich wollte lediglich hervorheben, dass es auch ohne den Teil des Jugendschutzgesetzes nicht willkürlich erscheinen würde, was Sie ja meiner Auffassung nach zuvor angezweifelt haben...
Nein ich finde es nicht OK aber die genaue Einschätzung liegt bei deinen Eltern es kommt da sehr auf deine Reife an die kannst du kaum Selbsteinschätzen denn das Problem ist jeder wird behaupten diese reife zu haben ich kann als ehemaliger Serverleiter eines Arma 3 Servers nur sagen minderjährige besonders diese U16 waren eines unserer größten Probleme sowohl auf dem Server als auch in der Server Verwaltung
Diese Entscheidung beeinflusst oft nicht nur deinen Spielspaß sondern häufig auch der anderer Spieler
Das ist vollkommen Richtig, danke für deine Antwort!
Gerne falls es hilft ich selbst habe übrigens mit 16 angefangen solche Spiele zu spielen allerdings waren sie damals überwiegend singleplayer
Das haben deine Eltern zu entscheiden, ob sie dich reif genug finden. Das dürfen wir hier gar nicht erlauben.
Deine Selbsteinschätzung scheint ja nun total daneben zu liegen.
Soweit ich das jetzt überflogen habe, ist das aber nur zur Kennzeichnung da und hat nichts mit einem Verbot zu tun. Vielmehr mit einer Regelung für die FREIWILLIGE Selbstkontrolle. freiwillig bleibt freiwillig