Mein Sohn und Freund haben von einem anderen Jungen das Hoverboard ausgeliehen und beschädigt. Nun verlangt der Vater die 700 Euro Neupreis, was tun?

9 Antworten

Eine Haftpflichtversicherung wäre die Lösung. Habt ihr sowas nicht?

Ansonsten muss der Eigentümer den Wert mit einer Rechnung belegen, den würde ich erstmal verlangen. 

Wie stark ist es beschädigt? Wenn ihr es bezahlen würdet, dann müsste man Euch das defekte überlassen.

Vermutlich müsste man den Zeitwert ersetzen. Aber wie bereits erwähnt, eine Haftpflichtversicherung würde das Problem lösen!

Jeandreatti 
Fragesteller
 14.02.2017, 22:23

Die Haftpflicht zahlt nicht, da das Gefährt schneller als 6 km schnell fährt

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Hallo,

erkundige dich über den wirklichen Neupreis. Wenn er zuviel verlangt als es eigentlich kostet, natürlich nicht diesen Betrag zahlen.  

Und ich würde mich noch erkundigen, ob das Ding schon recht abgenutzt war, wenn das der Fall sein sollte, hilft nur mit dem Elternteil vom Freund und dem Vater des anderen Kindes verhandeln. Fifty Fifty würde ich sagen :) 

Erstmal würde ich die beiden Fragen, wer es kaputt gemacht hat. Und das ist dann ein Fall für die Privathaftpflicht der jeweiligen Eltern, minderjährige Kinder sind i.d.R mitversichert. Wenn sie beide beteiligt waren, würde ich mich mit den anderen Eltern kurzschließen. 

Wichtig ist, daß es ein Unfall bzw. Versehen war. Wenn die beiden absichtlich gemacht haben, wird die Versicherung nicht zahlen. 

An sich sollte das alles kein Problem sein, dafür hat man ja die Versicherung. Wenn ihr keine habt, würde ich umgehend eine abschließen, die Privathaftpflicht ist günstig und nützlich. Auf den 700€ bleibt ihr natürlich in dem Fall sitzen.

Jeandreatti 
Fragesteller
 14.02.2017, 22:30

Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht!

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Skeeve1  15.02.2017, 11:19
@Jeandreatti

Wofür denkst du denn ist eine Haftpflichtversicherung da? 

Informiere dich bevor du hier so einen Schwachsinn erzählst.

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Hoverboards sind keine Io Hawks. Io Hawks sind die Dinger mit den 2 Rädern. Hoverboards sind schwebende Bretter, die mit Luft, supraflüssigem Stickstoff oder Magneten angetrieben werden.

Hallo!

Fragt eure Eltern, ob ihr eine Haftpflichtversicherung habt. Sie sollte in diesem Fall einspringen.

Jeandreatti 
Fragesteller
 14.02.2017, 22:24

Ich bin ein Teil der Eltern, keine Haftpflichtversicherung zahlt, weil das Ding kein Spielzeug ist, sondern ein Kraftfahrzeug.

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