Krankenversicherung beim Studium und einem Midijob als Hinzuverdienst?

1 Antwort

Es gilt die sozialrechtliche Werkstudiregelung (vereinfacht bei Jobs bis 20 Wochenstunden im Semester): Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen- und Kranken-/Pflegeversicherung. Rentenversicherungspflicht besteht jedoch.

Die Rechtsgeschichte lässt sich wohl nachlesen.