Kontaktformular Pflicht?

2 Antworten

"Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschreiben für "geschäftsmäßige Online-Dienste". Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten. Somit besitzen sie eine Impressumspflicht.

Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft eine Impressumspflicht nach TMG für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte im Internet belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist und somit die Impressumspflicht gilt? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt."

Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Denke mal das kommt alles ins Impressum.

Deine Kontaktdaten sind die ladungsfähige Anschrift, und die steht schon im Impressum.

Eine Kontaktseite bieten größere Unternehmen an, wenn sie dem Besucher die Möglichkeit bieten wollen, Anfragen, Bestellungen usw. ohne Umwege an die zutreffende Abteilung bzw. Person zu senden.

Ist eine freiwillige Angelegenheit.