Kellnern mit 16?

5 Antworten

Deine Tochter darf ab 16 Jahren einen Aushilfsjob auf 400€ Basis annehmen, ohne jedes Bedenken. Ausserdem darf Sie mit 16 bis 24Uhr arbeiten und nicht nur bis um 22 Uhr. Das mit dem Alkohol dürfte kein Problem sein, da achtet zudem eh kein Schwein drauf! Vielleicht wäre aber doch davon abzuraten eine 16 jährige in eine total verqualmte und verrauchte Kneipe zu stecken, auch wenn es nur ein Abend ist.

hietschi 
Fragesteller
 02.12.2013, 21:14

Rauchverbot in Deutschlands Kneipen...es ist ja auch eher ein Saal und alle haben schon fest bezahlt...also bringt sie nur Getränke an die Tische und baut das menü mit auf.... aber danke für die Antwort

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man dar mt 14 schon arbeiten (glaube ich aber wenn nicht dann auf jeden fall mit 16)

Für Jugendliche, die Arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn du zwar vom Alter her "Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt "Kinder" – allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst.

Sonst gilt für Jugendliche aber, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du schon 16 bist: Dann darfst du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber möglich an Samstagen z.B. in Krankenhäusern, in "offenen Verkaufsstellen" (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.), im Gaststättengewerbe, beim Sport und in Reparaturwerkstätten. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststättengewerbe und in Krankenhäusern als Ausnahme zu nennen.

Jugendliche dürfen nicht in Bereichen arbeiten, die gefährlich sind. Darunter fallen sittliche Gefahren (!), Lärm, gefährliche Stoffe, außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder generell Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, denen sich Jugendliche nicht bewusst sind oder diese nicht einschätzen können.

gesetzlich ja aber der besitzer kann es ihr verbieten

Ab 16 darf man schon nebenbei etwas verdienen ,Bis 22 Uhr dürfte da auch kein Problem sein. Angaben ohne gewähr !!