Kann mir jemand ein paar Bsp. zu Inhaltsirrtum, Übermittlungsirrtum, Motivirrtum, Erklärungsirrtum und Eigenschaftsirrtum machen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Inhaltsirrtum - Man äußert sich so wie man es wollte, aber bei normativer Auslegung ist die Bedeutung eine andere als die Gewollte.
Bspw. jemand aus Süddeutschland bestellt in Köln einen Halver Hahn in der Annahme es handele sich um ein halbes Hühnchen. In Wirklichkeit bezeichnet das im kölschen Dialekt aber ein Käsebrot. (Das Beispiel ist echt ein Klassiker)

Erklärungsirrtum - Man äußert sich nicht wie gewollt, weil man sich bspw. verspricht oder verschreibt.

Eigenschaftsirrtum - Eine verkehrswesentliche Eigenschaft ist nicht erfüllt (erhebliches Motivirrtum)

Ich heuere einen "Fachmann" für Heizungsbau an um meine Heizung reparieren zu lassen, finde dann aber heraus, dass der gar keine Ausbildung hat. (=Ich bin das Geschäft mit ihm eigegangen, weil er Fachmann ist, ich hätte das Geschäft nicht abgeschlossen wenn ich vorher gewusst hätte dass er nicht qualifiziert ist)

Ich kaufe eine Blaue Mauritius (teure Briefmarke) im Glauben es handelt sich um eine echte, wertvolle Briefmarke. In Wirklichkeit ist es aber eine billige Kopie. Ich irre über eine verkehrswesentliche Eigenschaft.

--------------------------

Es ist aber kein Eigenschaftsirrtum wenn ich ein Auto für meine Freundin kaufe und die das Auto hässlich findet, weil der Wunsch die Freundin zu überraschen lediglich das Motiv ist aber am Auto selbst keine verkehrswesentliche Eigenschaft nicht erfüllt ist. (Das ist eine häufige Falle in entsprechenden Klausuren)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Selina95642 
Fragesteller
 20.02.2021, 15:19

Heißt, ich müsste das Auto in jedem Fall behalten und habe keinen Anspruch darauf, gegen Zurückgabe des Geldes das Auto wieder zurückzugeben, weil weder Inhalts-, Eigenschafts-, Erklärungs-, noch Übermittlungsirrtum bestand? Sondern ein Motivirrtum und der macht den KV ja weder nichtig, noch anfechtbar. Ist das Richtig?

2
sammy101112  20.02.2021, 17:24
@Selina95642

Genau, dabei würde es sich um ein Motivirrtum im klassischen Sinne handeln. Anfechtung nach §§ 119f. BGB ist da ausgeschlossen.

1