Kann man theoretisch schon mit 12 Jahren Zeitungen austragen?

4 Antworten

Prinzipiell ist Arbeiten unter 13 verboten, Ausnahmen gibt es allerdings:

Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird, 1.die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder, 2. ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und 3. ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.

Kurz um, die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, aber nur durch die Nachfrage dort erhältst du eine sichere Antwort.

(https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html)

Nein, das darf man erst ab 13

david7683768 
Fragesteller
 27.11.2022, 13:59

Dankeschön

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Theoretisch dürfen Kinder unter 15 Jahren also gar keinen Nebenjob annehmen. Es gibt aber Ausnahmen. Ab dem 13. Geburtstag können Jugendliche einen Nebenjob ausüben – vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu. So steht es im Web.

 Nein, denn gemäß § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche erst mit 13 Jahren Zeitungen austragen.