Kann man Landräte/Oberbürgermeister einfach des Amtes entheben?
Der Landrat von Ahrweiler (RLP; betroffenste Stadt oder Kreis in ganz Deutschland von der Hochwasserkrise) ist damals freiwillig zurückgetreten.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn.
Aber meine Frage:
Wäre der Landrat nicht freiwillig zurück getreten hätte das Land das recht ihn des Amtes zu entheben?
1 Antwort
Das ist eine äußerst schwierige Sache.Denn ein Landrat oder Bürgermeister ist ja nicht nur direkt gewählter Repräsentant seiner Körperschaft, sondern auch Beamter (Wahlbeamter). Als solcher kann er nur entlassen werden, wenn er sich strafrechtlich erheblich schuldig gemacht hat.
Eine falsche Entscheidung getroffen zu haben oder eine richtige Entscheidung zu spät getroffen zu haben, reicht dafür in aller Regel nicht aus. Wenn es zu Amtsenthebungen kommt, dann am ehesten wegen Bestechlichkeit oder wegen Sexualstraftaten.
Allerdings weiß ein Landrat mit Anstand auch, wann er seinen Bürgern nicht mehr zumutbar ist, weil sein Amt schwer beschädigt worden ist.