Kann ich vorläufig ohne Registrierung fliegen?
Hallo,
ich habe eine HS720G Drohne mit 372g Startgewicht. Ich habe schon eine e-ID beantragt, aber der Vorgang in der Behörde dauert ewig. Meinen Drohnenschein A1/A3 habe ich schon gemacht und bestanden.
Es ist echt nervig, dass ich einen Schein habe, eine Drohne habe aber nicht fliegen darf, weil die LBA so lange braucht.
Meine Frage ist, wie gefährlich es ist, vorläufig auf meinem Grundstück in unter 30m Hohe zu fliegen. Bzw. kann ich bei meiner Drohne mit mehr als 250g den Gimbelschutz dranlassen, somit ohne optischen Sensor fliegen?
4 Antworten
Können ja, dürfen nein
Ob es reicht die Kamera zu verdecken ist fraglich, schließlich könnte sie ja immer noch Videos/Bilder/Ton aufzeichnen und übertragen
Die Gefährlichkeit auf deinem Grundstück zu fliegen ist natürlich mit und ohne Registrierung und Plakette gleich :3 Die Chance dass du etwas beschädigst oder sich jemand gestört fühlt ist da natürlich größer. Und ohne Registrierung und Plakette, wird sich in einem Schadensfall deine Versicherung auch quer stellen
Wenn du es nicht abwarten kannst, nimm doch dein Fahrrad/Auto und fahr irgendwo hin raus in die Pampa und übe erstmal auf einer leeren Wiese das fliegen. Da sieht dich niemand, du störst niemanden und wirklich was passieren kann da auch nicht
Meine Frage ist, wie gefährlich es ist, vorläufig auf meinem Grundstück in unter 30m Hohe zu fliegen.
Ich würde mal sagen sehr gefährlich.
Zum einen müsste Dir ja klar sein dass zu im Wohngebiet eigentlich gar nicht fligen darfst.
- Ein Nachbar könnte sich natürlich gestört fühlen.
- Es besteht auch die Gefahr dass du über die Grenzen deines Grundstücks verläßt
- Die Drohne könnte dann im Nachbargrundtück abstürzen
- ...
WENN, würde ich nur im Freien Feld, wo weit und breit keine Gefahr ist und du auch nieamanden stören könntest fliegen.
Offiziell müsstest du natürlich noch warten
Wieso musst du auf die e-ID warten? Bei mir wurde sie sofort online ausgestellt, nachdem ich alle Voraussetzungen erfüllt hatte.
Das war wahrscheinlich die Fernpiloten-ID, die bekommt man sofort
Die e-ID, die an die Drohne muss, bekommt man erst, wenn das LBA die Personaldaten etc abgeglichen hat
Oder du hattest Glück und sie hatten grade wenig Ansturm an Neuregistrierungen
Hallo Ich habe in Google eine Seite Gefunden die nennt sich drohne.de da kannst du dir das Drohnengesetz und alle Vorschriften und Verbote Nachlesen. Bevor du vielleicht Schwierigkeiten mit irgend welchen Nachbarn oder Behörden.