Kann ich in der 10ten klasse sitzen bleiben `?
Hey Uhm.. ich glaub nicht, dass ich die 10te klasse auf meiner schue schaff und ich wollte jetzt mal fragen ob ich da noch sitzen bleiben kann, wenn:
- Ich chemie gewählt habe als 4tes hauptfach und dann Sozialwissenschaften wähle
- es nur 10 Klassen gibt auf unserer Schule (also von der 5.ten bis zur 10ten.) 3.ich erst in den Sommerferien zurückgesetzt werde und nicht jez nach den zeugnissen ?
pls.um hilfreiche antworten !
5 Antworten

In der letzten Klasse bleibt niemand sitzen.
Man bekommt dann ein Abgangszeugnis, wenn man wiederholen will kann man das freiwillig machen( nehm ich an), muss man aber nicht.
Die anderen Schüler erhalten ein Abschlusszeugnis

wie das beim abi ist weiß ich nicht.. aber zumindest beim realschulabschluss ist es so... ne freundin von mir war mit mir auf nem gymnasium und hatte am ende der 10. angst dass sie nicht zwei 5er aufm zeugnis bekommt.. weil sie sonst die 10. nicht noch mal hätte machen dürfen

also ich weiß das man NICHT sitzen bleiben kann in der 10ten du bekommst dann kein abschluss weder ein realschule noch ein hauptschulabschluss aber den abschluss kannst es meines wissens nachhohlen bzw geh auf die elbe xDDD und mach es dort nach mfg dein getlow456

klar... wenn du deinen abschluss nicht schaffst kannst du die klasse noch mal machen... bloß freiwillig kannst du nicht wiederholen... dh deine noten müssten dementsprechend sein, dass du die klasse wirklich nicht schaffst

Es kommt wohl auf deine Schulnoten an. Wenn diese auch im 2. Halbjahr schlecht sind, klar kannst du sitzen bleiben! Streng dich an. Sofort!

sitzen bleiben kannst du immer, mach dir eher sorgen ob du nochmal wiederholen kannst

mit sitzen bleiben ist einfach nur gemeint dass du das schuljahr nicht schaffst, danach kannst du dich entscheiden die klasse zu wiederholen, soweit erlaubt, oder die schule verlassen, du bekommst ein abschlusszeugnis und kannst beispielsweise ne andere schule besuchen oder eine ausbildung beginnen, etc. mit der schule aufhören darfst du dann aber nur wenn du die schulpflicht erfüll hast, bzw etwas anderes vergleichbares vorweisen kannst, ausbildung zählt glaube ich auch dazu
nein.. wenn man die 10. einmal erfolgreich(!) absolviert hat kann man nicht freiwillig zurückgehen...