Kann ein Geschäftsführer einen Gesellschafter (Share Holder) vom Firmengrundstück verweisen?

3 Antworten

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Hat @NeumanDa schon gut erklärt. Vergleich das mal mit einem Mietverhältniss.

Ein Haus wird von dir angemietet, du bist aber nur Besitzer nicht Eigentümer, darfst jedoch dem Eigentümer des Grundstücks verweisen, obwohl das sein Haus ist.

Da der Geschäftsführer die Firma vertritt, darf er auch dementsprechend handeln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Internationales Entrepreneurship, Management und Marketing
Thelostboy342 
Fragesteller
 24.04.2023, 15:53

Okay, verstehe. Empfinde ich wohl sinngemäß als ziemlich verfehlt haha, der Vermieter kann doch dagegen vorgehen?

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Beyzade01  24.04.2023, 16:42
@Thelostboy342

Ja wenns was drastisches ist. Aber gesetzlich muss der Mieter den Vermieter nicht ins Haus lassen.

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Da der Geschäftsführer die Gesellschaft vertritt, übt er auch in ihrem Namen das Hausrecht aus.

Ein Anspruch auf Betreten des Firmengeländes besteht für Gesellschafter nicht.

Sonst könnte ja jeder BMW Aktionär fröhlich durch die Büros laufen, er ist ja schließlich Miteigentümer.

Möglicherweise könnte im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses der GF angewiesen werden, dies zu tolerieren, aber dafür braucht man erstmal den Beschluss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Steuerberater
Thelostboy342 
Fragesteller
 24.04.2023, 15:31

Und wie ist es wenn beide 50% haben?

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NeumanDa  24.04.2023, 15:57
@Thelostboy342

Das ist dann blöd für den, der gerne aufs Grundstück will …

Ggf. ist in der Satzung geregelt, dass die Gesellschafter gewisse Kontrollrechte haben, die das Betreten der Geschäftsräume einschließen. Das sollte man ggf. anwaltlich prüfen lassen. Ich denke eine völlige Verweigerung wäre in diesem Fall durch den GF nicht durchsetzbar, sofern der Gesellschafter ein berechtigtes Interesse hat. Das müsste aber wohl im Streitfall gerichtlich geklärt werden.

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Wenn du nachweisen kannst, dass er Schaden dem Geschäft zufügt oder sonstiges in diese Richtung, kannst du sogar bis zu Übernahme seiner Anteile vorgehen.

Wenn es nicht dein persönliches Grundstück ist, kann es sonst schwer werden, wenn kein dringlicher Einwand vorliegt.